Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 "Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | Beschluss: | V/STR/65/0316/10 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.09.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0316/10 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 "Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0316/3009/10:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für das Gebiet Gemarkung Zeitz, Flur 42 innerhalb Rahnestraße, Ritterstraße
und Stiftsberg bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 60 – Mischgebiet
im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg – aufgestellt.
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- städtebauliche Neuordnung des Bereiches
- Ausweisung als Mischgebiet
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Gestaltung öffentlicher Wegeverbindung
- Rückbaugebot für bestimmte Ruinen
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll
wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass für die Bürger/innen die Möglichkeit besteht, sich
innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke des Bebauungsplanes zu informieren.
3. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 41 |
davon anwesend: | 33 |
Ja-Stimmen: | 31 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |