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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 "Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 20 Beschluss:V/STR/65/0316/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0316/10 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 "Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0316/3009/10:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Für das Gebiet Gemarkung Zeitz, Flur 42 innerhalb Rahnestraße, Ritterstraße

     und Stiftsberg bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, wird

     gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 60 – Mischgebiet

     im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg – aufgestellt.

 

     Es werden folgende Planziele angestrebt:

     - städtebauliche Neuordnung des Bereiches

     - Ausweisung als Mischgebiet

     - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

     - Gestaltung öffentlicher Wegeverbindung

     - Rückbaugebot für bestimmte Ruinen

 

2.  Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll

     wie folgt durchgeführt werden:

     Bekanntmachung, dass für die Bürger/innen die Möglichkeit besteht, sich

     innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und

     Zwecke des Bebauungsplanes zu informieren.

 

3.  Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.

 

4.  Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

41

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0