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Auszug - Beschluss der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEK) der Stadt Zeitz 2010 ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 23 Beschluss:V/STR/65/0346/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0346/10 Beschluss der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEK) der Stadt Zeitz 2010
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke

Hierzu liegen Austauschblätter vor.

 

Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.):

Die Fraktion Die Linke. stellt folgende 2 Anträge:

1. Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu folgenden im Stadtentwicklungskonzept aufgeführten Punkten eine Bürgerbefragung durchzuführen, die Punkte sind:

- 7.11; 11.6; 12; 14.3.5 und 16 Neuordnung des innerörtlichen Verkehrs entspr. Den Zielvorstellungen des Verkehrsentwicklungskonzeptes über die dort vorgeschlagenen Änderungen der Straßenführung und Parkraumgestaltung in der Weberstr., Parzellenstr., Thomas-Mann-Str., Wendischer Berg, Neumarktstr., Luthergasse, Braustr., Michaeliskirchhof, Rahnestr., Nicolaiplatz, Nicolaistr., Schlossstr., Altenburger Str., Kleefeldplatz, August-Bebel-Str., Schützenstr., Schützenplatz, Fischstr., Brüderstr., Steinsgraben, Schulstr., Am Kalktor sowie der an diese Bereiche angrenzenden und betroffenen Wohngebiete,

Punkt 15 Fördergebiet F 2

Über die dort vorgeschlagenen Änderungen sollten die Bürger nicht nur informiert, sondern einbezogen werden. Zu fragen wäre z. B., ob sich die Einwohner von Zeitz-Ost einen Umzug in die Innenstadt vorstellen können.

 

2. Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu den Punkten 15.3.1 – Fördergebiet 1 – und 16 – Sanierungsgebiet Stadt Mitte – im Stadtentwicklungskonzept eine Prognose der Mietpreisentwicklung nach der Sanierung der entsprechenden Wohneinheiten zu erstellen oder erstellen zu lassen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der umzuggestaltende Wohnraum an die Altersstruktur der Einwohner durch entsprechende Barrierefreiheit angepasst wird. Weiterhin ist die Einkommenssituation zu beachten.

 

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Zum Antrag Nr. 1 muss der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, sagen: Da mit dem Änderungsblatt der Verkehr komplett heraus genommen worden ist und nur noch auf das Verkehrsentwicklungskonzept verwiesen wird, ist die Bitte an die Fraktion Die Linke., dies im Zusammenhang mit dem Verkehrsentwicklungskonzept zu tun.

 

Herr Heller bringt zum Ausdruck, die Fraktion möchte bereits hier schon verankert wissen, dass genau diese Bürgerbefragung durchgeführt wird.

 

Dazu wird vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze, erklärt, dass eine Einwohnerversammlung im November durchgeführt wird, um ein Maximum an Einbeziehung der Bürgerschaft zu erreichen. Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, nimmt die aufgeführten Punkte der Fraktion Die Linke. auf und würde sie dann umdeuten in der Behandlung des Verkehrsentwicklungskonzeptes, wo die Punkte auch rein gehören. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die GO LSA keine Bürgerbefragung vorsieht. Er einigte  sich mit dem Antragsteller, dass eine geeignete Beteiligung der Bürgerschaft im Sinne des Antrages erfolgen sollte. Näheres werde er mit dem Antragsteller besprechen.

 

Zum Antrag Nr. 2:

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, wird dies als Auftrag annehmen und wird darüber berichten.

 

Seitens der Fraktion die Linke. liegt Einverständnis zu folgender Vorgehensweise vor, die im Protokoll wie folgt festgehalten wird:

Zum Antrag 1:

Der Inhalt des Punktes 1 übernimmt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, in die öffentliche Erörterung des Verkehrsentwicklungskonzeptes, die in den nächsten Monaten erfolgen wird.

Zum Antrag 2:

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, erklärt, dass der Versuch gestartet wird, dieses zu tun. Ein tragfähiges Ergebnis einer Prognose 2020 kann nicht zugesichert werden.

 

Eine Abstimmung zu diesen zwei Anträgen erübrigt sich.

 

Nach Beendigung der Diskussion wird über den vorliegenden Beschluss abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0346/3009/10:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag zu den zum Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes (SEK) der Stadt Zeitz eingegangenen Hinweisen und Anregungen seitens der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden, Ortschaftsräten u.a. wird zugestimmt.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die vorliegende Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (SEK) in der Fassung vom August 2010 als Handlungsgrundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Zeitz. Die im Stadtentwicklungskonzept festgeschriebenen Fördergebiete 1 bis 4 sind Stadtumbaugebiete gemäß § 171b BauGB und bilden die Grundlage für die weiteren Fördermittelbeantragungen Stadtumbau Ost u.a.

 

3.      Die im Stadtentwicklungskonzept empfohlenen Maßnahmen sollen umgesetzt werden.

 

4.      Der Beschluss des Stadtentwicklungskonzeptes ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

41

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  7

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0