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Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wildenborn, Großpörthener Weg" der ehemaligen Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 30.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
V/STR/65/0399/10 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wildenborn, Großpörthener Weg" der ehemaligen Gemeinde Geußnitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


  • Derzeit werden alte Beschlüsse hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, Notwendigkeit und Vereinbarkeit  mit dem Stadtentwicklungskonzept überprüft,  Akten gesäubert.
  • Der Bebauungsplan zu obigen Aufstellungsbeschluss wurde nie durchgeführt, wahrscheinlich besteht kein Bedarf mehr.
  • Die Durchführbarkeit auf Grund des Außenbereiches ist eher anzuzweifeln.
  • Der Aufstellungsbeschluss verfällt 2012, wenn Beschluss abgelehnt wird

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.       Der Aufstellungsbeschluss des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 4 „Wildenborn, Großpörtener Weg“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz, heute Ortsteil von Zeitz wird aufgehoben.

2.       Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/