Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wildenborn, Großpörthener Weg" der ehemaligen Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 30.11.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
V/STR/65/0399/10 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wildenborn, Großpörthener Weg" der ehemaligen Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
- Derzeit werden alte Beschlüsse hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, Notwendigkeit und Vereinbarkeit mit dem Stadtentwicklungskonzept überprüft, Akten gesäubert.
- Der Bebauungsplan zu obigen Aufstellungsbeschluss wurde nie durchgeführt, wahrscheinlich besteht kein Bedarf mehr.
- Die Durchführbarkeit auf Grund des Außenbereiches ist eher anzuzweifeln.
- Der Aufstellungsbeschluss verfällt 2012, wenn Beschluss abgelehnt wird
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Aufstellungsbeschluss des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 4 „Wildenborn, Großpörtener Weg“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz, heute Ortsteil von Zeitz wird aufgehoben.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |