Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 1 "Geußnitz-Nord"
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 25.01.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
V/STR/65/0436/10 Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 1 "Geußnitz-Nord" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
- Herr Becker:
- Ist Beschluss schon Freigabe für die Anlage? Kann dann gebaut werden?
- Herr Immisch:
- erläutert die Zusammenhänge , auch mit derzeitigem Bebauungsplan ist der Bau
schon möglich, Änderung vereinfacht nur einiges, weil auf die interne Erschließung
(Straße, Kanalisation usw.) verzichtet wird und deswegen keine
Erschließungsbeiträge entstehen (Vorraussetzung für Investition von Danpower),
Änderung reduziert unnötige Flächen, für die es keinen Bedarf gibt, Änderung
reduziert zugelassene Emissionen usw. (siehe Beschlußtext und Begründung zur
Beschlußtextvorlage), mit der Baugenehmigung oder Baurecht für die Biogasanlage
hat das nichts zu tun, aber es werden bessere Voraussetzungen geschaffen
Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 1 „Geußnitz – Nord“ der ehem. Gemeinde Geußnitz (heute Stadt Zeitz, Ortsteil Geußnitz) wird das Änderungsverfahren eingeleitet. Mit der Planänderung sollen die folgend genannten Ziele erreicht werden:
1. Reduzierung des Anteils gewerblich zu nutzender Flächen auf den tatsächlichen Bedarf.
2. Sicherung und Erhalt wertvoller Böden für die Landwirtschaft.
3. Verzicht auf die bisher geplante interne Erschließung.
4. Ansiedlung einer Biogaserzeugungsanlage.
5. Reduzierung der bisher zulässigen Emissionen zum Schutz der betroffenen Wohngebiete.
6. Reduzierung der 27 textlichen teilw. rechtlich bedenklichen und unbestimmten Festsetzungen.
7. Die Planänderung erhält die Nummer 1-2 „Geußnitz – Nord“.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) als vorzeitiger Bebauungsplan auch bei der Änderung durchzuführen.
Dafür ist die Erstellung eines Umweltberichtes als selbständiger Teil der Begründung erforderlich.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |