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Auszug - Überführung des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" in eine GmbH  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/74/0520/11 Überführung des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" in eine GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz"
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   

Dr

Dr. Kunze informierte über das Schreiben der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises. Die Kommunalaufsicht teilt die Rechtsauffassung der Stadt Zeitz und es ist keine rechtsaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Die Auflage hinsichtlich der Befugnisse der öffentlichen Prüfbehörden sind in § 20 Abs. 3 der Satzung übernommen.

 

Auf Anfrage des Herrn Schulze-Knechtel bestätigte Dr. Kunze nochmals, dass der § 123 GO LSA nicht noch einmal beachtet werden muss.

 

Herr Kutschick hatte nachfolgende Anfragen:

Der Rahmenvertrag bezieht sich auf ein Auftragsvolumen (netto) auf Basis des Jahres      2010. Dazu kommt aber dann ja noch die Mehrwertssteuer?

Dr. Kunze: In den kommenden fünf Jahren wird das Auftragsvolumen im Rahmen der Dienstleistungsverträge heutiges Netto = Brutto im Jahre 2016 angepasst.

 

Im § 6 – Übergang Arbeitsverhältnisse – der Vereinbarung steht im Satz 2: „… beabsichtigt die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse …“. Dies stellt keine klare Aussage dar.

Dr. Kunze informierte, dass  die Summe sich nach den Beschäftigten des Betriebes richtet. Diese Beiträge sind in jedem Fall zu zahlen ob als Ablösesumme oder in monatlichen Beträgen.

Herr Gast ergänzte, das Gespräche mit der Zusatzversorgungskasse stattgefunden haben und eine Prüfung durch die ZVK erfolgt.

 

Eine weitere Anfrage des Herrn Kutschick bezog sich auf den § 3 der Vereinbarung bezüglich Übertragung Anlagevermögen.

Herr Gast informierte, dass es Gespräche mit Kreditinstituten gibt aber die Tendenz dahin geht, dass die Banken einer Finanzierung nur mit einer entsprechenden Immobilie zustimmen werden.

Dr. Kunze wies darauf hin, dass dieser Punkt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erörtert werden kann, da Veräußerung von Grundstücken nichtöffentlich sind.

 

 

Herr Brunn teilte im Namen seiner Fraktion mit, dass sie gegen diesen Beschluss zur Überführung des Eigenbetriebes SSBZ in eine GmbH sind. Er sieht, auch bezogen auf der Erwirtschaftung der Mehrwertssteuer, keine großen Chancen für den SSBZ. Die Beschlussfassung wäre ein schwarzer Tag für die Beschäftigten des SSBZ.

 

 

Herr Schulze-Knechtel wies darauf hin, dass entsprechend § 613a BGB eine Kündigung nach einem Jahr möglich wäre.

Dr. Kunze wies darauf hin, dass die Beschäftigten im TVöD bleiben. Nur bei Neueinstellungen gibt es keinen Arbeitsvertrag nach TVöD. Damit gelten auch die Schutzvorschriften des TVöD einzelvertraglich weiter.

 

 

Auf Anfrage des Herrn Exler zu dem Schreiben der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises sagte Dr. Kunze aus, dass dieses Schreiben als Anlage dem Protokoll beigefügt wird.

 

 

Die Anfrage des Herrn Schröder bezog sich auch auf die entsprechende Anzeige bei der Kommunalaufsicht, welche sechs Wochen vor der Betriebsaufnahme erfolgen muss, das entsprechende Antwortschreiben der Kommunalaufsicht und die Zeitschiene für die notwendige Beschlussfassung.

Dr. Kunze erläuterte, dass die Überführung des Eigenbetriebes SSBZ in eine GmbH rückwirkend zum 01.01.2011 erfolgen soll. Damit wird der Wirtschaftsplan 2011 des EB SSBZ zum Wirtschaftsplan der GmbH. Eine Beschlussfassung muss im Stadtrat Mai erfolgen, um für eine rückwirkende Überführung bis 31.08.2011 bei allen Behörden durchzusetzen. Die Anzeige wurde mit Schreiben vom 03.03.2011 gemacht, die Antwort erfolgte mit Schriftsatz der KAB BLK vom 29.03.2011. Die Nachfrage wird fristgemäß beantwortet.

 

Dr. Kunze stellte die vorliegende Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Umwandlung des Eigenbetriebes  Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz  in eine GmbH.

Das Stammkapital beträgt 25,0 TEuro.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die erforderlichen Schritte einzuleiten respektive die erforderlichen Verträge zu ratifizieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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