Vorlage - V/STR/74/0520/11
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Der Stadtrat beschließt die Umwandlung des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz in eine GmbH.
Das Stammkapital beträgt 25,0 TEuro.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die erforderlichen Schritte einzuleiten respektive die erforderlichen Verträge zu ratifizieren.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 116, 123 GO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz beabsichtigt, diejenigen kommunalen Aufgaben zu privatisieren, die derzeit von ihrem Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz, einem Eigenbetrieb, wahrgenommen werden. Zukünftig sollen die Leistungen in der Rechtsform der GmbH erledigt werden. Diese Rechtsform bietet im Vergleich zum Eigenbetrieb Möglichkeiten und Vorteile, die sich die Stadt zukünftig nutzbar machen kann.
Die Privatisierung lässt sich in drei Schritten vollziehen:
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gründung der Gesellschaft ist mit Wirkung zum ................. vorgesehen. Sämtliche Geschäftsanteile wird die Stadt übernehmen. Das Stammkapital soll 25.000,00 € betragen.
Über diesen Haftungsbetrag hinaus erhält die Gesellschaft eine ausreichende Liquiditätsausstattung. Die Liquiditätsausstattung beträgt 150,0 T€.
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft entspricht praktisch den Aufgaben des Stadtreinigungs- und Servicebetriebes, wie sie in dessen Betriebssatzung festgelegt sind. Die Gesellschaft wird also den Eigenbetrieb in anderer Rechtsform fortführen.
Der vorliegende Entwurf für den Gesellschaftsvertrag trägt den kommunalrechtlichen Vorgaben Rechnung. Im Gesellschaftsvertrag ist die Erfüllung öffentlicher Zwecke sichergestellt. Die mit der GmbH gewählte Rechtsform bewirkt zugunsten der Stadt eine angemessene Haftungsbegrenzung. Die städtischen Einzahlungsverpflichtungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit, zumal mit der Gesellschaft kein neues Betätigungsfeld eröffnet wird, sondern es sich um eine Fortsetzung des Eigenbetriebs in anderer Form handelt. Eine Verpflichtung der Stadt Dritten gegenüber, etwaige Verluste der GmbH in unbestimmter oder unangemessener Höhe zu übernehmen, entsteht nicht.
Da es sich um eine 100 %-ige Eigengesellschaft der Stadt handeln wird, sieht der Gesellschaftsvertrag die Bildung eines aus fünf Personen bestehenden Aufsichtsrats vor. Dadurch erhält die Stadt einen angemessenen Einfluss auf die GmbH, der gesellschaftsvertraglich abgesichert ist.
Zugunsten der Stadt ist vorgesehen, dass sie ihren Oberbürgermeister als geborenes Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet. Die verbleibenden Aufsichtsratsmandate werden von der Gesellschafterversammlung vergeben und zwar jeweils zur Hälfte auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Vorschlag des Stadtrates. Dadurch ist abgesichert, dass die Stadt, aber auch unmittelbar der Stadtrat Einfluss auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nehmen können.
Die Gründung der GmbH muss der Kommunalaufsicht rechtzeitig vorher angezeigt werden bzw. ist bereits mit Datum vom 03.03.2011 erfolgt; einer Genehmigung bedarf es jedoch nicht. Der vorliegende Vertragsentwurf ist bereits mit den zuständigen Mitarbeitern der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt worden. Sämtliche Anregungen sind berücksichtigt. Es kann deshalb als gesichert angesehen werden, dass seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken gegenüber der Gesellschaftsgründung bestehen.
Beauftragung der Gesellschaft durch die Stadt
Um zu gewährleisten, dass die Gesellschaft tatsächlich nahtlos die bisher beim Eigenbetrieb angesiedelten Aufgaben wahrnimmt und um sowohl der Stadt als auch der Gesellschaft eine entsprechende Planungssicherheit zu geben, soll in einem zweiten Schritt zwischen den Beteiligten ein auf zunächst 5 Jahre befristeter Rahmenvertrag geschlossen werden.
Kern dieses Vertrages ist es, der Gesellschaft einen Anspruch darauf zu geben, von der Stadt mit all den Arbeiten beauftragt zu werden, die bislang dem Eigenbetrieb zugeordnet sind. Der Rahmenvertrag sieht ein bestimmtes Procedere für die Abwicklung der einzelnen Aufträge vor und bestimmt die für die einzelnen Leistungen jeweils gültigen Verrechnungssätze. Der Rahmenvertrag ist angelehnt an die bislang zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb bestehende Praxis.
Bei dem Abschluss des Rahmenvertrages handelt es sich nicht um eine ausschreibungspflichtige Vergabe. Denn weil die Gesellschaft ein 100%-iges Tochterunternehmen der Stadt ist, kommen lediglich die zu In-House-Vergaben geltenden Grundsätze zur Anwendung. Hinzu kommt, dass die GmbH defacto nichts anderes ist als der nun endgültig aus dem Vermögen der Stadt ausgegliederte Eigenbetrieb in neuer Rechtsform. Diese Art der Umwandlung ist kein ausschreibungspflichtiger Vorgang.
Einbringung des Geschäftsbetriebes vom Eigenbetrieb in die Gesellschaft
Um die zuvor schon erwähnte Ausgliederung rechtlich zu vollziehen, ist es erforderlich, im 3. Schritt den gesamten Geschäftsbetrieb des Eigenbetriebs in die GmbH einzubringen. Das geschieht durch den Einbringungsvertrag, an dem die Stadt Zeitz und die übernehmende Gesellschaft beteiligt sind.
Der Vertrag erfasst das vollständige Mobiliarvermögen des Eigenbetriebs. Er regelt im Einzelnen das zu übertragende Anlagevermögen, den Bestand der übergehenden Forderungen und Verbindlichkeiten und die einzelnen Verträge, insbesondere auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse, in die mit Wirkung zum .................. die Gesellschaft eintreten soll. Mit der Umsetzung des Einbringungsvertrages wird die Überführung des Eigenbetriebs in die GmbH abgeschlossen.
Die Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH beabsichtigt die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse Sachsen – Anhalt fortzusetzen. Dieses ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass im Falle eines Ausscheidens der GmbH eine Entschädigungszahlung in Höhe von ca. 370,0 TEuro von der Stadt Zeitz an die Zusatzversorgungskasse Sachsen – Anhalt zu leisten wäre.
Für den Fall, dass auf Grund von gesetzlichen Änderungen und Umständen welche nicht durch die GmbH zu vertreten sind, die Mitgliedschaft nicht weiter geführt werden kann, gleicht die Stadt Zeitz die finanziellen Forderungen gegenüber der Zusatzversorgungskasse Sachsen – Anhalt aus.
Anlagen
CD mit
Gesellschaftsvertrag
Rahmenvertrag
Einbringungsvertrag
vorläufiger Anlagenspiegel 2010
Anlagen: