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Auszug - 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz  

17. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:V/STR/10/0545/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0545/11 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0545/1905/11:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.

 

 

 

5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

vom 13.08.2009
 

 

 

Präambel

 

Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum  Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011  die  5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:

 

 

Artikel I

Änderungen

 

Der § 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Stadt führt den Namen " Zeitz".

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

40

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0