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Auszug - Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  

17. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 24 Beschluss:V/STR/OB/0546/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/0546/11 Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   

 

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion):

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion):

Folgende Frage und Antwort zu Protokoll:

Im Zusammenhang zu der getroffenen Aussage im Hauptausschuss,

dass die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH jetzt mit diesem neuen Vertrag nicht nur Wohnungen, sondern auch Gewerbeeinheiten zunehmend betreut, die Frage:

Welche Regeln gibt sich die Gesellschaft, dass die Wohnungsimmobilien langfristig immer mehr als andere sind bzw. in welchem Verhältnis sollte in so einer Gesellschaft dieses stehen?

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, erläutert dazu:

Es geht nicht darum, dass die WBG Zeitz mbH in Größenordnungen Gewerbeobjekte erwerben will, sondern dass legitimiert wird, dass sie auch Gewerbevermietungen durchführt. Ein anderes Ziel wird nicht verfolgt. Die Wohnungen bleiben der absolute Schwerpunkt.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/OB/0546/1905/11:

Der Stadtrat genehmigt die beiliegenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (HRB beim Amtsgericht Stendal 207945) vom 21.12.1993, zuletzt geändert am 13.07.2006.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0