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Auszug - 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:V/STR/10/0569/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0569/11 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Nach einer Pause sind ab 19

Nach der Pause sind ab 19.25 Uhr weiterhin 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr V/STR/10/0569/0707/11:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.

                                                                                                                                           

 

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,

seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in seiner Sitzung am 07.07.2011 folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

Der § 1 Abs. 1 wird um Satz 4 ergänzt und erhält damit folgenden neuen Wortlaut:

 

Der Vorsitzende des Stadtrates beruft den Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und Angabe von Ort und Zeit der Sitzung ein. Die Einladung zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates erfolgt durch den Oberbürgermeister. Die Tagesordnung gliedert sich in einen öffentlichen und bei Bedarf in einen nicht öffentlichen Teil. Die Sitzungsunterlagen – die Vorlagen einschließlich ihrer Anlagen – werden elektronisch oder auf Antrag in Papierform bereitgestellt. Die Versendung der Sitzungsunterlagen der Ortschaftsräte erfolgt zunächst in Papierform.

 

(§ 51 Abs. 1 und 4 GO LSA)

Artikel II

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0