Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gewerbegebiet Leipziger Straße - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | V/STR/65/0470/11 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.07.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0470/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gewerbegebiet Leipziger Straße - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0470/070711:
Der Stadtrat beschließt:
• Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz
- Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung
einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
• Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz
und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
• Die von der Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
• Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 37 |
Ja-Stimmen: | 37 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |