Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10/2 "Brühl / Scharrenstraße / Steinsgraben / Steinstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | V/STR/65/0529/11 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.07.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0529/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10/2 "Brühl / Scharrenstraße / Steinsgraben / Steinstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0529/0707/11:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/2 der Stadt Zeitz „Brühl / Scharrenstraße /
Steinsgraben / Steinstraße“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich
dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 37 |
Ja-Stimmen: | 35 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |