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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehem. Kohlelagerplatz in Zeitz - Zangenberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:V/STR/65/0566/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0566/11 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehem. Kohlelagerplatz in Zeitz - Zangenberg"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0566/0707/11

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 812/45 in der Flur 2 der Gemarkung Zangenberg wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehem. Kohlelagerplatz in Zeitz – Zangenberg“ aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 63 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

35

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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