Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 - Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 - Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg mit Erweiterung des Geltungsbereiches ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.06.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0528/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 - Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 - Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg mit Erweiterung des Geltungsbereiches ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Schwarz verlässt kurzzeitig die Sitzung, damit sind noch 9 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im nordöstlichen Bereich um das Flurstück 1450 der Flur 42 der Gemarkung Zeitz (Stiftsberg 11) erweitert.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Zeitz – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg in der Fassung vom April 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 werden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Zeitz – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg in der Fassung vom April 2011 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |