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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 - Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 - Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg mit Erweiterung des Geltungsbereiches ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0528/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 - Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 - Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg mit Erweiterung des Geltungsbereiches
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Schwarz verlässt kurzzeitig die Sitzung, damit sind noch 9 stimmberechtigte Mitglieder anwesend

Herr Schwarz verlässt kurzzeitig die Sitzung, damit sind noch  9  stimmberechtigte  Mitglieder anwesend.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im nordöstlichen Bereich um das Flurstück 1450 der Flur 42 der Gemarkung Zeitz (Stiftsberg 11) erweitert.

   

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Zeitz – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg in der Fassung vom April 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 werden gebilligt.

 

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Zeitz – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg in der Fassung vom April 2011 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

-          Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

-          Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0