Vorlage - V/STR/65/0528/11
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im nordöstlichen Bereich um das Flurstück 1450 der Flur 42 der Gemarkung Zeitz (Stiftsberg 11) erweitert.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Zeitz – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg in der Fassung vom April 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 werden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Zeitz – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg in der Fassung vom April 2011 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Gesetzliche Grundlage: | § 3 Abs. 2 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss - V/STR/65/0316/3009/10
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine
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Begründung:
Am 30.09.2010 wurde durch den Stadtrat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 28.02.2011 bis 18.03.2011 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21.02.11 zur Abgabe ihrer Stellungnahme bis 28.03.2011 abgefordert.
Das Ergebnis wurde in der als Anlage beiliegenden Auswertung zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um ein bisher nur teilweise im Plangebiet liegendes Flurstück des Stiftsberges zur hinreichenden Bestimmung des Geltungsbereiches erweitert und der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.
Nunmehr macht sich der Billigungs- und Auslegungsbeschluss dieses Entwurfes erforderlich.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1.60 Abwägung frühzeitige TÖB (83 KB) | |||
2 | 2. 60 Abwägung Nachbargemeinden frühz.Bt. (12 KB) | |||
3 | 3. 60 Abwägung frühzeitige Öffentl.bet. 2 (44 KB) | |||
4 | 4. 60 Abwäg. Ämterbeteiligung (34 KB) | |||
5 | 5. 60 Entwurf April 11 (462 KB) | |||
6 | 5a 60 Textliche Festsetzungen April 2011 (24 KB) | |||
7 | 6. 60 Begründung April 2011 (88 KB) | |||
8 | 7. 60 Umweltbericht April 2011 (72 KB) |