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Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 27
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0542/11 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Strauch, Fraktion Die Linke, übergibt folgende Ergänzung zur Vorlage:

Herr Strauch, Fraktion Die Linke, übergibt folgende Ergänzung zur Vorlage:

 

Neu: Einführung einer C 3 Reinigungsklasse (1 x im Monat)

 

Für den Bereich:                            S.-Waldstein-Straße

                                                        Martin-Planer-Straße

                                                        Heinrich-Jacobi-Straße

 

Begründung:                            Die genannten Straßen werden in den Wintermonaten weder

                                          Beräumt, noch gestreut. (Eingeschränkter Winterdienst)

                                          Die restliche Zeit werden die Straßen nur durch Anlieger und

                                          Anwohner genutzt. Es erfolgt keine Verschmutzung, die eine

14-tägige Reinigung erfordert.

Entlastung der WBG (Grünflächen) von anteiligen Straßenrei-

nigungsgebühren.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Reinigungsklasse C 3 für den oben genannten Bereich mit einer nächstmöglichen Änderungssatzung einzuführen.                           

 

Der Fachbereich Technisches Zeitz wird den Antrag prüfen und gegebenenfalls wird eine Neubewertung der o.g. Straßen im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Satzung erfolgen.              

Über den Antrag / die Ergänzung des Herrn Strauch kann in der heutigen Sitzung nicht abgestimmt werden, da an verschiedenen Stellen der Satzung Änderungen nötig wären.

 

Frau Späte erinnert an die Einbeziehung der Bundes- und Landesstraßen (Ortschaften) in die maschinelle Straßenreinigung, wie ist hier der Sachstand.

 

Herr Schwarz nimmt wieder an der Sitzung teil, es sind damit  11  stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0