Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 27 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.06.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0542/11 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Strauch, Fraktion Die Linke, übergibt folgende Ergänzung zur Vorlage:
Neu: Einführung einer C 3 Reinigungsklasse (1 x im Monat)
Für den Bereich: S.-Waldstein-Straße
Martin-Planer-Straße
Heinrich-Jacobi-Straße
Begründung: Die genannten Straßen werden in den Wintermonaten weder
Beräumt, noch gestreut. (Eingeschränkter Winterdienst)
Die restliche Zeit werden die Straßen nur durch Anlieger und
Anwohner genutzt. Es erfolgt keine Verschmutzung, die eine
14-tägige Reinigung erfordert.
Entlastung der WBG (Grünflächen) von anteiligen Straßenrei-
nigungsgebühren.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Reinigungsklasse C 3 für den oben genannten Bereich mit einer nächstmöglichen Änderungssatzung einzuführen.
Der Fachbereich Technisches Zeitz wird den Antrag prüfen und gegebenenfalls wird eine Neubewertung der o.g. Straßen im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Satzung erfolgen.
Über den Antrag / die Ergänzung des Herrn Strauch kann in der heutigen Sitzung nicht abgestimmt werden, da an verschiedenen Stellen der Satzung Änderungen nötig wären.
Frau Späte erinnert an die Einbeziehung der Bundes- und Landesstraßen (Ortschaften) in die maschinelle Straßenreinigung, wie ist hier der Sachstand.
Herr Schwarz nimmt wieder an der Sitzung teil, es sind damit 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |