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Auszug - Alternative Energiegewinnung ausgearbeitet von: Stadtrat, SPD-Fraktion  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 31
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0549/11 Alternative Energiegewinnung
ausgearbeitet von: Stadtrat, SPD-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
SPD-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Antrag Herr Seidelt:

Antrag Herr Seidelt:

Die Abstimmung zur Vorlage erfolgt einschließlich der Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss.

Sowie der Änderung in der Begründung der Vorlage S. 2, Absatz 2: … und der anschließenden Übernahme in das Eigentum der Stadt Zeitz …“ ist zu streichen.

 

Herr Villiers informiert, dass sich die Mitglieder des Bauausschusses mehrheitlich dafür entschieden haben, zu beschließen, dass man für dieses Gebiet einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes fasst.

 

Herr Dr. Kunze möchte folgende Ergänzung in den Beschlusstext aufnehmen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, … mit Anbietern und Grundstückseigentümern

 

Herr Enzmann ist zur Abstimmung nicht anwesend, es sind  10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend Gespräche mit Anbietern und Grundstückseigentümern alternativer Energiegewinnungsanlagen zu führen.

Angestrebt werden soll die Errichtung einer Stromerzeugungsanlage auf der Brachfläche zwischen Finanzamt und Autohaus Baumann in der Friedensstraße.

Entsprechend des Bearbeitungsstandes sind dazu ab Juni 2011 von der Stadtverwaltung ausgearbeitete Informations- und Beschlussvorlagen in die Fachausschüsse einzubringen.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch ( BauGB) soll für die v.g. Fläche wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0