Inhalt

Auszug - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Aue/Aylsdorf ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/65/0600/11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0600/11 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Aue/Aylsdorf
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Bezüglich:
V/STR/65/0598/11
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher

    Anlagen in der Ortslage Zeitz- Aue/Aylsdorf.

 

-  Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher

    Anlagen in der Ortslage Zeitz- Aue/Aylsdorf  ist ortsüblich bekanntzumachen.

    Sie tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0