Inhalt

Auszug - Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz - Neufassung ausgearbeitet: FB Baurecht, SG Stadtsanierung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 14 Beschluss:V/STR/63/0551/11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/63/0551/11 Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz - Neufassung
ausgearbeitet: FB Baurecht, SG Stadtsanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Herr Dr

Herr Dr. Kunze stellt als Ratsmitglied folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung:

Im § 8: Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt gem. § 85 Abs. 5 BauO LSA zwei Jahre nach Ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

Ja-Stimmen:                                          9

Nein-Stimmen:                            1

Stimmenthaltungen:                            2

Beschluss mit der Fassung zwei Jahre:

Beschluss mit der Fassung zwei Jahre:

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der „Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz“.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0