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Auszug - Änderung des Geltungsbereichs und der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 16-B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

21. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:V/STR/65/0624/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0624/11 Änderung des Geltungsbereichs und der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 16-B "Ehemalige Panzerkaserne"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Hierzu liegt ein Lebenslauf zum Beratungsverlauf der Vorlage und dem geändertem Beschluss im Hauptausschuss am 06

Hierzu liegt ein Lebenslauf zum Beratungsverlauf der Vorlage und dem geändertem Beschluss im Hauptausschuss am 06.10.2011 aus. Ebenfalls liegt vom Fachbereich heute ein neuer Beschlusstext vor.

 

Zum vorliegenden neuen Beschlusstext gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, die notwendigen Ausführungen bzw. anhand der vorliegenden Pläne Erläuterungen.

Zunächst verweist er auf den Plan, welcher Beratungsgegenstand im Hauptausschuss am 06.10.2011 war. Wie aus dem vorliegenden Lebenslauf zu entnehmen ist, wurden im Hauptausschuss in der Erörterung zwei Ergänzungen behandelt und dann auch beschlossen, nämlich dass die ursprüngliche Bemaßung der Bebauungstiefe von 70 m auf 120 m erweitert werden soll. Zu diesem Zeitpunkt war es auch aus dem Kenntnisstand des Bürgermeisters, Herrn Otto und der Verwaltung eine richtige Entscheidung.

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, hat heute mit einem Investor ein sehr intensives Gespräch geführt, der beabsichtigen würde, wenn alles stimmt, im März 2012 Baubeginn zu haben. Dieser Investor ist sehr intensiv gewillt das zu tun. Er benötigt für sein Bauvorhaben genau die im Plan grau dargestellte Fläche komplett in der Länge, weil die Anlage so lang ist. Damit ist natürlich die in dem Änderungsbeschluss des Hauptausschusses dahinter liegende Fläche, zumindest in dem Verfahren, so schnell nicht mehr erschließbar. Es handelt sich um eine Produktionsstätte, der Name kann im nichtöffentlichen Teil gesagt werden. Aber dies muss jetzt hier im öffentlichen Teil getan werden. Deshalb hat die Verwaltung auch den Beschlusstext geändert vorgelegt. Wir haben nicht mehr den Billigungs- und Auslegungsbeschluss, sondern auf der Basis des Bisherigen die Offenlage, ansonsten ist das Baurecht nicht zu schaffen. Deshalb hat der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, die Bitte, und das ist vom neuen Text abgedeckt, dass der Plan in dieser Fassung, wie er hier jetzt auf dem Bildschirm dargestellt ist, beschlossen wird. Mit diesem Investor erledigt sich auch die im Hauptausschuss aufgeworfene Frage, Einzelhandel auszuschließen. Sollte der Investor doch zurückziehen, ist es der Verwaltung immer noch unbenommen, das andere erneut vorzulegen.

 

In der nachfolgenden Diskussion zieht Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.) seinen im Hauptausschuss gestellten Änderungsbeschluss zurück und seine Fraktion wird dem neuen Beschluss zustimmen.

 

Nach Beendigung der Diskussion beginnt Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, mit den Abstimmungen.

Hierzu erläutert der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze:

Notwendig sind zwei Abstimmungen.

Abgestimmt wird über das heute aus dem Fachbereich vorgelegte Blatt - Bebauungsplan Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ neuer Beschlusstext -. Dieses Blatt muss beschlossen werden, d. h. dass wir in das Verfahren der Offenlage wechseln. Wechsel von der alten Vorlage in diese Vorlage muss beschlossen werden. Nach dieser Abstimmung wird über den Inhalt dieser Vorlage abgestimmt.

 

Zu den Abstimmungen:

1. Abstimmung:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass von der alten Vorlage in die heute neu ausgelegte Vorlage - Bebauungsplan Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ neuer Beschlusstext - gewechselt wird, die als Kernaussage die Offenlage hat.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

2. Abstimmung:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0624/1310/11:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16-B  „Ehemalige

    Panzerkaserne“ wird zugestimmt. Er umfasst die Flurstücke 225, 159, 123/1 und 177

    der Flur 6 in der Gemarkung Zeitz.

 

2. Den geänderten Planungszielen:

·         Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik

·         gewerbliche Nutzung entlang der Friedensstraße

    wird zugestimmt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ der Stadt Zeitz  

    wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B, 

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) ist nach § 3 Abs. 2 

    BauGB öffentlich auszulegen.

 

4. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der

    Auslegung zu benachrichtigen.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0