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Auszug - Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

22. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:V/STR/65/0630/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0630/11 Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0630/1711/11:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2

(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

40

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0