Auszug - Ausbau der Waldstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 15.02.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:12 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | ACHTUNG! Treffpunkt 16.30 Uhr Rahnestr. 7 vor Ort (betr. Unterbringung Archiv) | |||||||
V/STR/65/0697/12 Ausbau der Waldstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Markt, Flurstück 79/20 -westlich- und Flurstück 25/2 -östlich- bis Flurstück 16 -südöstlich- und Flurstück 15/3 -nordwestlich- (alles Flur 7 der Gemarkung Kayna).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges (beidseitig), die Oberflächenentwässerung und die Beleuchtung sowie die Zufahrt zum Parkplatz.
Auf der Grundlage der §§ 3 und 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kayna werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |