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Vorlage - V/STR/65/0697/12  

Betreff: Ausbau der Waldstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.02.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
27.02.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.03.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2012 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0697/12)
Anlagen:
Lageplan zur Beschlussvorlage, neu 11.01.2012

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Markt, Flurstück 79/20 -westlich- und Flurstück 25/2 -östlich- bis Flurstück 16 -südöstlich- und Flurstück 15/3 -nordwestlich- (alles Flur 7 der Gema

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Markt, Flurstück 79/20 -westlich- und Flurstück 25/2 -östlich- bis  Flurstück 16 -südöstlich- und Flurstück 15/3 -nordwestlich- (alles Flur 7 der Gemarkung Kayna).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges (beidseitig), die Oberflächenentwässerung und die Beleuchtung sowie die Zufahrt zum Parkplatz.

 

Auf der Grundlage der §§ 3 und 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kayna werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt               (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Kayna §§ 1, 4 und 7 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Waldstraße im Ortsteil Kayna

(L 194) in einer Länge von ca. 250 m. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Da nur der Gehweg, die Oberflächenentwässerung, die Beleuchtung und die Parkplatzzufahrt erneuert werden, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Der derzeitige Zustand des Gehweges entspricht nicht dem geforderten Ausbaustandard.

Der vorhandene Gehweg ist mit einer dünnen Asphaltdeckschicht überzogen, die starke Verwerfungen aufweist.

 

Die vorhandene Beleuchtung entspricht nicht den lichttechnischen Erfordernissen.  

 

Bauanfang: Markt Flurstück 79/20 -westlich- und Flurstück 25/2 -östlich- (alles Flur 7 der

                   Gemarkung Kayna)

 

Bauende:    Flurstück 16 -südöstlich- und Flurstück 15/3 -nordwestlich-

                   (alles Flur 7 der Gemarkung Kayna)

 

Der Ausbau umfasst folgende Leistungen:

 

Die Gehwege werden beidseitig mit Betonpflaster grau/gelb in der bisherigen Breite hergestellt. Die Bordeinfassung wird erneuert. Vom Landesbetrieb Bau wurde die Auflage erteilt, auf der Fahrbahn beidseitig entlang der Borde einen 50 cm breiten Asphaltstreifen zu erneuern.

 

Im Rahmen der Baumaßnahme ist auch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen, es werden 8 neue Leuchten errichtet; ein Leuchtenstandort befindet sich im  Zufahrtsbereich zu den Häusern Waldstraße 14 und 15.

 

Außerdem erfolgt der grundhafte Ausbau einer Zufahrt zum Parkplatz (Flurstück 16), welche  ebenfalls im Zufahrtsbereich zu den Häusern Waldstraße 14 und 15 liegt.

 

Es werden keine Eingriffe in die Entwässerungsleitung vorgenommen, da diese bereits vor einigen Jahren erneuert wurde. Jedoch ist der Straßeneinlauf am Parkplatz zu erneuern und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist der Einbau einer Linienentwässerung an einzelnen Grundstücksgrenzen erforderlich.

 

 

Baubeginn:                            März 2012

 

Fertigstellung:                            Juni 2012

 

Der Baumaßnahme wird im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung in Höhe von 65%

der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Aussicht gestellt. Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels ist bereits ein Zuwendungsbescheid über  56.993,59 € bei der Stadt Zeitz eingegangen.

Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Gemeinde und 50 % die Anlieger).

 

Diese Angaben sind aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen sind noch möglich.

 

Das geplante Vorhaben wurde bereits vor längerer Zeit im Ortschaftsrat vorgestellt.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung haben die anliegenden Grundstückseigentümer im Januar 2012 die Möglichkeit, sich die Baumaßnahme erläutern zu lassen.

 

Gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Kayna ist die Baumaßnahme beitragspflichtig.

Da die Waldstraße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-                            2. Jährliche Folge-                                          3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                                kosten:                                                            gene Einnahmen:

    nahme:                                                                                                                                 

 

    124.425,60 €                                              -                                                                         siehe unten

    (einschl. Ingenieurleistungen)

 

 

zu 3.    Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

    - umlagefähige Baukosten                                                                                        59.177,92 €

     

      abzüglich

 

    - hälftige Fördermittel                                                                                                    28.496,79 €

      (50 % von 56.993,59 €)

 

 

    - Anteil der Beitragspflichtigen                                                                                      30.681,13

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da es sich hierbei lediglich um Planzahlen handelt und der geprüfte Schlussverwendungsnachweis, welcher die endgültige Berechnungsgrundlage bildet, noch nicht vorliegt.

Das heißt, auch bezüglich der vorgenannten Beträge sind Änderungen weiterhin möglich.

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zur Beschlussvorlage, neu 11.01.2012 (198 KB)