Auszug - Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 28.02.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0741/12 Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Haushalt und Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Der Bürgermeister erläutert zunächst die Vorlage.
Herr Gentsch:
Wie hoch sind die Steuereinnahmen?
Frau Lippert: 240.000 Euro
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |