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Auszug - Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0741/12 Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung-
ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushalt und Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Der Bürgermeister erläutert zunächst die Vorlage

Der Bürgermeister erläutert zunächst die Vorlage.

 

Herr Gentsch:

Wie hoch sind die Steuereinnahmen?

 

Frau Lippert: 240.000 Euro

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz“.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0