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Auszug - Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/0710/12 Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Oberbürgermeister:

Oberbürgermeister:

Bei den Tagesordnungspunkten 8 – 16 erinnert er daran, dass diese erforderlich wurden, nach dem der Oberbürgermeister aus rechtlichen Gründen im Jahr 2011 der Nichtbestätigung der Gebührensatzung widersprechen musste. Nach dem zweiten Widerspruch wurde der Vorgang der Kommunalaufsichtsbehörde übergeben. Der darauf folgende Bescheid besagt, dass die Beanstandung des Oberbürgermeisters wegen Rechtswidrigkeit rechtens war, aber die Stadt Zeitz die Gebietsänderungsverträge zu beachten habe.

Im Weiteren erläutert der Oberbürgermeister die Vorlage.

An dieser Stelle sei vorbereitend gesagt, dass bis auf Theißen die Ortschaften, die bisher verhandelt haben, entsprechend Zustimmung zu den Satzungen beschlossen haben.

 

Frau Späte:

Die Vorberatungen in den Ortschaften hatten immer einen Tenor:

Die Satzungen werden über die jetzige Wahlperiode hinaus beschlossen. Insofern steht es dem Stadtrat im Jahr 2014 frei, jede Satzung neu auf die Tagesordnung zu heben.

Die Ortschaften haben mit diesem Beschluss ihre bis dahin geltenden Satzungen außer Kraft gesetzt.

Die Tatsache der Schließzeiten wird in Kayna als Problem angesehen, da die Eltern die Entfernung zur nächst gelegenen Kita teilweise schwer überbrücken können.

Frau Späte geht davon aus, dass die seitens der Verwaltung angestrebten Lösungen langfristig gefunden werden.

werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung für die Benutzung der Kindertages- einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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