Auszug - Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.02.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 23:00 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0741/12 Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Haushalt und Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Prahlow:
- Durch diese Satzung soll die Vergnügungssteuersatzung wegfallen, es wird nur noch auf
Spielgeräte eine Steuer erhoben, dadurch soll auch der kulturelle Zwecke gefördert
werden. Bisheriger Verwaltungsaufwand stand nicht im Verhältnis zu Steuereinnahmen.
In alter Satzung waren Spielgeräte nicht enthalten, keine Bestimmungen zu Stückzahl von
Spielgeräten.
Herr Ham:
- Ich möchte Gegenüberstellung unserer alten Satzung gegen neue Satzung.
Herr Lukasek:
- Gesetzliche Grundlage gibt es seit 2005, warum hat Kommunalaufsicht unseren GÄV so
zu gestimmt und nicht diese Satzung bemängelt.
Herr Zürbel:
- Unsere alte Satzung ist im GÄV enthalten.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |