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Auszug - Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 16
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:00
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/20/0741/12 Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung-
ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushalt und Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Frau Prahlow:

Frau Prahlow:

-  Durch diese Satzung soll die Vergnügungssteuersatzung wegfallen, es wird nur noch auf

   Spielgeräte eine Steuer erhoben, dadurch soll auch der kulturelle Zwecke gefördert

   werden. Bisheriger Verwaltungsaufwand stand nicht im Verhältnis zu Steuereinnahmen.

   In alter Satzung waren Spielgeräte nicht enthalten, keine Bestimmungen zu Stückzahl von

   Spielgeräten.

Herr Ham:

-  Ich möchte Gegenüberstellung unserer alten Satzung gegen neue Satzung.

Herr Lukasek:

-  Gesetzliche Grundlage gibt es seit 2005, warum hat Kommunalaufsicht unseren GÄV so

   zu gestimmt und nicht diese Satzung bemängelt.

Herr Zürbel:

- Unsere alte Satzung ist im GÄV enthalten.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz“.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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