Auszug - Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 23.02.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 23:00 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/40/0710/12 Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser:
- Satzung von Theißen ist alt und muss auf der Grundlage einer Analyse zu den Kosten der
KITA in Theißen überarbeitet und somit geändert werden. Das ist nur in einheitlicher
Satzung mit der Stadt möglich. Entsprechend Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde
BLK, zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Zeitz, sind die Elternbeiträge für die
Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der Stadt zu ändern.
Sollte der Ortschaftsrat Theißen nicht mehrheitlich beschließen, kann es passieren das der
Stadtrat mehrheitlich diese Satzung beschließt. Die Folge könnte eine Erhöhung der
Elternbeiträge auch für Theißen sein.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung für die Benutzung der Kindertages- einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 12 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |
- somit ist die Vorlage abgelehnt