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Auszug - Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 12
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:00
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/40/0710/12 Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 

Frau Besser:

Frau Besser:

- Satzung von Theißen ist alt und muss auf der Grundlage einer Analyse zu den Kosten der

  KITA in Theißen überarbeitet und somit geändert werden. Das ist nur in einheitlicher

  Satzung mit der Stadt möglich. Entsprechend Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde

  BLK, zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Zeitz,  sind die Elternbeiträge für die

  Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der Stadt zu ändern. 

  Sollte der Ortschaftsrat Theißen nicht mehrheitlich beschließen, kann es passieren das der

  Stadtrat mehrheitlich diese Satzung beschließt. Die Folge könnte eine Erhöhung der

  Elternbeiträge auch für Theißen sein.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung für die Benutzung der Kindertages- einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  /

Nein-Stimmen:

12 

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

- somit ist die Vorlage abgelehnt