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Auszug - Einwohnerfragestunde  

26. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 15.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Folgende Fragen und Antworten:

Folgende Fragen und Antworten:

 

Herr Moser, Am Eulengrund 59, 06712 Zeitz

Herr Oberbürgermeister:

Sie halten – gemäß Ihrer Stellungnahme hier im Stadtrat – Veranstaltungen der Bundeswehr an öffentlichen Schulen für legitim. Laut Grundgesetz kann aus Gewissensgründen der Dienst mit der Waffe verweigert werden.

1. Frage:

Wie ist Ihre vorgenannte Stellungnahme zu handhaben, wenn aus Gewissensgründen Eltern den Dienst mit der Waffe ablehnen, dieses Recht auch hinsichtlich der Erziehung eigener Kinder beanspruchen und diese Kinder dennoch im Rahmen der Schulpflicht an Bundeswehrveranstaltungen teilnehmen sollen?

Herr Oberbürgermeister:

Sie verweigerten – gemäß Ihrer Stellungnahme hier im Stadtrat jegliche Auskunft über die Erwerbsgründe hinsichtlich der für nahezu 100.000,00 € erworbenen ehemaligen ZEKIWA-Immobilie. Dennoch haben zumindest die Zeitzer Bürger Anspruch über den beabsichtigten weiteren Umgang mit dem nicht ganz billigen Kaufobjekt informiert zu werden. Auch  jetzt, lange Zeit nach dem Erwerb durch die Stadt, ist dies noch völlig unbekannt, obwohl sehr beträchtliche Steuermittel verwendet wurden.

2. Frage:

Welche konkreten Absichten bestehen hinsichtlich des weiteren Umgangs mit der ZEKIWA-Immobilie?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Zur 1. Frage:

Die Gewissensfreiheit wird hier nicht eingeschränkt. Wer an diesen Veranstaltungen nicht teilnehmen will, kann nicht gezwungen werden. Die Stadtverwaltung selber kann darauf keinen Einfluss nehmen, weil hier die Festlegung vom pädagogischen Personal der Schule erfolgt.

 

Zur 2. Frage:

Wie bereits informiert, nach dem Erwerb der Immobilie hat die Verwaltung beim Wirtschaftsministerium die Möglichkeiten der Sanierung abgewogen, wobei die gegenwärtigen Förderungsmodalitäten es zulassen, dass entweder ein Investor das gesamte Objekt übernimmt oder im Sinne eines Teileigentums eine Aufgliederung erfolgt. An der Vermarktung wird von der Landesmarketinggesellschaft mitgearbeitet, die Ausschreibung im Internet ist erfolgt. Im Ergebnis dazu sind dementsprechende Anfragen bei uns auch schon eingegangen.

Ebenfalls wird diese Immobilie in dem von Frau Spindler beantragten Immobilien-Workshop auch auf der Tagesordnung mit stehen. Zu dieser Immobilie muss noch erwähnt werden, dass sich hier eine Nutzfläche von 10 000 m² befindet. Auf jedem Fall befindet sich die Reparatur des Daches bei diesem hochwertigen Denkmal im Plan und wird auch durchgeführt. Das ist der gegenwärtige Arbeitsstand.

 

Herr Karsten Günther, Gustav-Mahler-Str. 26, 06712 Zeitz

Frage:

Trifft es zu, dass ein Beschluss besteht oder angeregt wird oder Überlegungen bestehen, wonach bei städtisch organisierten oder betriebenen Veranstaltungen zukünftig die Teilnahme oder Präsentation von Vereinen kostenpflichtig sein soll, gegebenenfalls durch die Berechnung von Standmieten?

Zusatzfrage, falls dies zutritt:

Wird hierbei auch bedacht, dass unter diesen Umständen insbesondere finanzschwache Vereine an der Teilnahme gehindert werden oder sogar aus eigenem Antrieb darauf verzichten könnten?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

In der Verwaltung gibt es zu Veranstaltungen an den verschiedensten Stellen klare Festlegungen oder Beschlüsse des Stadtrates. Es besteht ein Unterschied ob eine wirtschaftliche Betätigung stattfindet oder nicht. Eine derart angesprochene allgemeine Festlegung ist dem Oberbürgermeister nicht bekannt, dazu liegt auch keine Beschlussvorlage vor. Allerdings, sollte die Nutzung des Capitols damit gemeint sein, so sind hier dem Bildungsausschuss die entstehenden Kosten bei Veranstaltungen vorgetragen worden und dort werden gegebenenfalls  privatrechtliche Vereinbarungen beraten.

 

Herr Schöpka, August-Bebel-Str. 1,

06712 Zeitz

1. Frage:

Gibt es einen Zeitplan zur Öffnung der Luthergasse?

2. Frage:

Warum wurde am OdF-Denkmal die Schrift mit entfernt?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Zur 1. Frage:

Dazu hat sich der Oberbürgermeister nach einer entsprechenden Anfrage von einem Mitglied des Stadtrates im Hauptausschuss ganz klar geäußert.

Als Voraussetzung zur Öffnung der Luthergasse besteht:

1. Wenn die Badstubenvorstadt vollständig geöffnet ist.

2. Wenn der Kreisel Am Kalktor mit den entsprechenden Verkehrswegen zur Verfügung steht.

Eher kann es die Untere Verkehrsbehörde nicht verantworten.

Zur 2. Frage:

Die Entfernung der Schrift ist folgerichtig.

Wenn die Figuren nicht mehr da sind und es sieht auch etwas makaber aus, wenn für Touristen, die unsere Stadt besuchen, einen Sockel sehen mit dieser Aufschrift und darüber befindet sich kein Denkmal.

Weiterhin ist auch der Zustand der Schrift sehr erneuerungsbedürftig, so dass dies in einem Zusammenhang durchgeführt wird.

 

Frau Christine Tretner, 06712 Zeitz

Frage bzw. Hinweis:

Der Oberbürgermeister hat mit Amtseintritt die Hundesteuer für Hartz IV-Empfänger erhöht. Nun stellt Frau Tretner aber fest, dass sehr viele Hunde ausgesetzt werden und das Tierheim fast überlastet ist. Besteht die Möglichkeit hierzu finanzielle Mittel bereitzustellen?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Der Oberbürgermeister selbst hat keine Erhöhung vorgenommen, sondern  die Erhöhung der Hundesteuersatzung war ein Beschluss des Stadtrates. Weiter weist der Oberbürgermeister an dieser Stelle darauf hin, dass die Stadt aus dem städtischen Haushalt pro Einwohner das Tierheim bezuschusst und dieser Hinweis der Bürgerin wird von den Fraktionsvorsitzenden sicher mitgenommen. Personen, die auf Grund einer Benachteiligung einen Hund halten müssen, sind von der Hundesteuer befreit. Kein Befreiungsgrund sind Einkommensverhältnisse der Hundehalter.