Auszug - Änderungssatzung Kindereinrichtung Kayna bei Änderung der Staffelung
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | V/STR/40/0727/12 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.03.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/0727/12 Änderungssatzung Kindereinrichtung Kayna bei Änderung der Staffelung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Späte gibt hier als Ortsbürgermeisterin von Kayna folgende Ausführungen zu Protokoll:
Frau Späte möchte folgenden Hinweis geben:
Bereits im Vorfeld und auch im letzten Ortschaftsrat war das Elternkuratorium der Kindertagesstätte von Kayna anwesend. Diese Eltern, deren Kinder in unserer Kindertagesstätte sind, kommen auch aus den Nachbargemeinden, vor allem aus Würchwitz. Frau Späte kann hier sagen und möchte sich heute hier noch einmal ausdrücklich dafür bedanken, dass sowohl gemeinsam mit den Leiterinnen und auch mit der Verwaltung, aber vor allem die Eltern aus dem Elternkuratorium hier einstimmig für diese Änderung votiert haben. Und dies auch angesichts der Möglichkeiten der neuen Staffelung und die Einsicht haben, auch in die Notwendigkeit, gute Kinderbetreuung zu erhalten. Dafür sind sie auch bereit, finanziell mehr zu bezahlen.
Beschluss-Nr. V/STR/40/0727/1503/12:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna vom 17.07.2003.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 40 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Stimmenthaltungen: | 9 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |