Auszug - Ausbau der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 20.03.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0735/12 Ausbau der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Feldstraße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |