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Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 3 GE/GI „Wildenborner Höhe“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
V/STR/65/0745/12 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 3 GE/GI „Wildenborner Höhe“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Erläuterung durch Herrn Villiers:

Erläuterung durch Herrn Villiers:

- Alter Beschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes (für Brecheranlage und Peripherie)

  soll aufgehoben werden. Dieser ist nicht mehr relevant und wurde auch nicht umgesetzt.  

  Photovoltaikanlage ist jetzt angedacht, dazu soll alter Beschluss weichen (siehe folgenden

  Beschluss).

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 3 GE/GI  „Wildenborner Höhe“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz, heute Ortsteil von Zeitz wird aufgehoben.

2.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/