Auszug - Beschluss zur Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 24.05.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:20 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0768/12 Beschluss zur Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Forner nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
die Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“, da die Umlegung nach Ansicht des Umlegungsausschusses nicht mehr durchgeführt werden kann und mit der Anordnung einer weiteren Umlegung in absehbarer Zeit nicht zur rechnen ist.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und das Grundbuchamt zu veranlassen, die Umlegungsvermerke im Grundbuch zu löschen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 |