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Auszug - Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 07.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/0776/12 Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Kurze Darlegungen zur Notwendigkeit dieser Satzung durch Herrn Otto

Kurze Darlegungen zur Notwendigkeit dieser Satzung durch Herrn Otto.

Diese Kita-Konzeption hat drei wichtige Gründe, warum sie erarbeitet wurde.

Zum einen ist sie dafür da, an welcher Stelle / Einrichtung in den nächsten Jahren Investitionen getätigt werden können. Diese Investitionen werden größtenteils mit Fördermitteln finanziert. Dafür ist ein Handlungskonzept notwendig, um entsprechende Fördermittel beantragen zu können. Der Fördermittelgeber möchte natürlich langfristige Sicherheit – dazu besteht die Notwendigkeit eine Liste zu erstellen, auf welcher der langfristige Bestand von Einrichtungen erfasst ist.

Zum zweiten dient ein solches Konzept auch dem Kostenaspekt, es ist zu betrachten, welche Auslastung und welche Kosten haben wir und welche Mittel könnten wir andererseits in die Qualitätssicherung investieren.

Und zum dritten ist ein solches Konzept auch grundsätzlich notwendig, um Eltern, Erziehern und Bürgern in der Zukunft konkrete Aussagen zum Bestand und zu Veränderungen von Einrichtungen geben zu können.

 

 

Frau Späte:

In ihren Darlegungen weist Frau Späte u.a. auf die Entwicklung der Kinderzahlen, die Unterhaltskosten für Gebäude und die Qualität der Betreuung hin. Diese Punkte sind als Einheit zu sehen.

Es muss der Versuch gemacht werden, Angebote an die Eltern zu machen, die durch diese auch angenommen werden, die in die Stadtentwicklung passen sowie eine gewisse Flexibilität in den Betreuungsangeboten zulassen. Es ist notwendig kleinere Einheiten für die Betreuung der Kinder vorzuhalten, wenn möglich in der Nähe von Schulen – hinsichtlich der Hortbetreuung.

Mit Sicht auf diese Darlegungen macht Frau Späte den Vorschlag und stellt den Antrag, diese Vorlage in die Verwaltung zurückzuverweisen, um konkretere Daten zur Umsetzung in die Vorlage einzuarbeiten.

 

Herr Heller:

Antrag der Fraktion Die Linke. Auf Bestandsschutz der Kindereinrichtungen bis zur Novellierung des Kinderfördergesetzes

  • Der Stadtrat beschließt bis zum Inkrafttreten des neuen Kinderförderungsgesetzes des LSA keine Kindereinrichtung zu schließen oder Schritte zur Schließung einzuleiten. Erst nach darauffolgender Feststellung der dann gültigen Bedarfe soll weiter über den Fortbestand der Einrichtungen beraten werden.

 

Herr Otto:

Die Gesetzesvorlage zur Änderung des KiföG ist bereits bekannt und steht auch im Internet. Auswirkungen auf die Anzahl von Betreuungsplätzen in den Kitas sind nicht ersichtlich. Mehrbedarfe werden sich auf Anpassungen der Personalschlüssel der Erzieherinnen und Erzieher bei stundenweiser Mehrinanspruchnahme beschränken. Der Analyse liegen die zu erwartenden Kinderzahlen zugrunde.

 

Herr Schwarz:

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Handlungskonzeptes für Kindereinrichtungen wird unterstützt.

Es gibt jetzt aber zwei Aspekte, welche Berücksichtigung finden müssen, zum einen die Änderung des KiFöG, was eine Gesamtänderung des Betreuungsbedarfs beinhalten wird und zum anderen auf Bundesebene das Betreuungsgeld als solches, wo es in Abhängigkeit der Anrechnung dieses Geldes zu einer Reduzierung des Betreuungsbedarfes kommen kann.

Dies im Zusammenhang gesehen, macht es schwer über ein Handlungskonzept für Kindereinrichtungen jetzt zu entscheiden.

 

Herr Seidelt:

Auch er sieht die Notwendigkeit eines Handlungskonzeptes für Kindereinrichtungen.

Im derzeit gültigen Handlungskonzept ist aufgeführt, dass bis zum Zeitraum 2013 kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Schließung von Kita´s besteht. Ohne dass sich an den Kinderzahlen wesentliches geändert hat, liegt jetzt eine Konzeption vor, von der es heißt, sie ist erforderlich für eine gewisse Investitionssicherheit. Unter dem Strich ist es im Wesentlichen eine Schließungskonzeption.

Wenn wir eine Investitionssicherheit bis 2015 benötigen, um entsprechende Fördermittelanträge zu stellen, ist relativ einfach, diese Investitionen zunächst auf Tageseinrichtungen zu konzentrieren, deren Erhalt unstrittig ist. Über die anderen Einrichtungen muss man sich im Detail unterhalten.

Hinweis auf die anstehende Problematik in den Altbundesländern, hier müssen keine Einrichtungen geschlossen werden, hier müssen neue Kita´s gebaut werden.

Die Fraktion SPD schließt sich dem Antrag der Fraktion Die Linke. an.

 

Herr Schröder:

Die Notwendigkeit des Handlungskonzeptes wird erkannt.

Gleichwohl ist das Handlungskonzept nicht rund, die Stadträte sollen zu einigen Teilen Entscheidungen fällen, die in die nächste Stadtratsperiode hineinreichen.

Die Fraktion B 90, die Grünen, FDP, ZDI schließt sich dem Antrag der Linken. an.

 

Herr Strauch:

Die Fördermittel und Investitionen kommen doch nicht nach Zeitz, wenn man den Kreisausschuss sieht, was dort beschlossen worden ist, was bekommen wir denn, an welcher Stelle stehen wir denn? Ich glaube nicht daran, dass ein Euro nach Zeitz kommt.

Von einem Bürgermeister wurde Herrn Strauch berichtet, dass die Zahlen für seine Einrichtung in der Statistik nicht stimmen, bzw. die Schätzung für die Investpauschale nicht stimmen. Der Kindergarten wäre erst mit sehr viel Geld frisch saniert worden und diese hohen Kosten, welche im Plan stehen würden nicht existieren. Dass sollte überprüft werden.

 

Herr Otto:

Im Vorfeld der Erarbeitung des Konzeptes erfolgte eine Bestandsaufnahme. Im Konzept werden diese Bestandsaufnahme und die Sicht in die Zukunft verarbeitet. Die Prognosen des Statistischen Landesamtes zu Einwohnerzahlen in der Zukunft haben sich als sehr genau und zuverlässig erwiesen.

 

Nach weiterer umfassender Diskussion erfolgt eine Klärung zu den gestellten Geschäftsordnungsanträgen:

 

1.      Antrag Die Linke. – Herr Heller

2.      Antrag CDU – Frau Späte

 

Vorschlag Herr Otto, Zurückverweisung  der Vorlage in die Verwaltung, unter der Möglichkeit, in Kürze eine gewisse Anzahl Einrichtungen (ca. 5 – 8) für den langfristigen Bestand zu benennen, für welche Fördermittelanträge gestellt werden können. Hierzu erfolgt dann die Erarbeitung einer Vorlage.

 

Herr Schwarz schließt sich nach weiterer Diskussion dem Antrag von Frau Späte auf Zurückverweisung in die Verwaltung an.

 

Herr Heller:

Hält seinen Antrag aufrecht, um der vorausgegangenen Diskussion Rechnung zu tragen, könnte der letzte Satz des Antrages gestrichen werden:

Neu:

  • Der Stadtrat beschließt bis zum Inkrafttreten des neuen Kinderförderungsgesetzes des LSA keine Kindereinrichtung zu schließen oder Schritte zur Schließung einzuleiten.

 

 

Da Dissens zum weitestgehenden Antrag besteht, muss über diese Frage im Ausschuss abgestimmt werden.  Für Herrn Otto ist der Antrag - Zurückverweisung in die Verwaltung – der weitestgehende.

 

 

 

 

 

 

Abstimmung darüber - ob der Antrag auf Zurückverweisung in die Verwaltung der weitestgehende Antrag ist.

 

Ja-Stimmen:                                          7

Nein-Stimmen:                            4

Enthaltungen:                                          0

 

Abstimmung zum Antrag – Frau Späte: Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung

 

Ja-Stimmen:                                          8             

Nein-Stimmen:                            3             

Enthaltungen:                            0

 

 

Herr Otto bittet um Vorschläge aus den Fraktionen für die Überarbeitung des Handlungskonzeptes.