Vorlage - V/STR/40/0776/12
|
|
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in Zeitz:
Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz
1. Kurzfristiger Bestand
1.1. TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10 im Ortsteil Geußnitz bleibt bis mindestens 31.07.2014 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes erfolgt eine Schließung frühestens zum 01.08.2014.
1.2. TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13 im Ortsteil Luckenau bleibt bis mindestens 31.07.2015 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in den TE Kleine Wald-Spatzen und TE Kleine Maulwürfe in Theißen erfolgt die Schließung frühestens zum 01.08.2015.
Mit Beginn der Freizeitphase der Leiterin der Kita Kleine Maulwürfe in Theißen zum
01.08.2013 werden die Kitas Kleine Wald-Spatzen in Luckenau und Kleine Maulwürfe
Theißen organisatorisch unter eine Leitung gestellt.
1.3. TE Bummi, Freiligrathstraße 41 bleibt mindestens bis zum 31.12.2012 bestehen.
Die Betreuung der Hortkinder der 3. Grundschule erfolgt frühestens ab 01.01.2013 im Haus der Jugend.
Die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt entsprechend dem Wunsch und der Wahl der Eltern in anderen Tageseinrichtungen in Zeitz.
1.4. ITE Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c bleibt bis 31.07.2013 unverändert bestehen.
Ab 01.08.2013 erfolgt die Zusammenlegung der ITE Kinderträume und
ITE Kleine Strolche im Objekt der Kita Kinderträume, Albrechtstraße 31.
2. Mittelfristiger Bestand
2.1. Die TE Kunterbunt in der Robert-Schumann-Str. 1 wird bis mindestens 31.07.2018 für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern genutzt. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs und der Schulentwicklungsplanung erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Umnutzung des Objektes für die Beschulung der Schüler der Grundschule Zeitz-Ost und der Betreuung der Hortkinder dieser Grundschule.
2.2. Das Montessori-Kinderhaus in der Martin-Planer-Str. 37 bleibt für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern der Grundschule Bergsiedlung im Bestand.
Alternativ ist ein Umzug des Montessori-Kinderhauses in die ehemalige Kinderkombination Matroschka in der Anna-Magdalena-Bach-Str. denkbar. Voraussetzung hierfür ist die Vollsanierung bzw. der Ersatzneubau dieses Objektes.
2.3. TE Kleine Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4 bleiben bis mindestens 31.07.2020 bestehen. Eine Schließung kommt in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in Zeitz ab dem 01.08.2020 in Betracht.
Das Kneipp-Konzept wird in der ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2 weitergeführt.
3. Langfristiger Bestand
3.1. Hort Kunterbunt, Robert-Schumann-Str. 1
3.2. ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 31 (bzw. Anna-Magdalena-Bach-Str.)
3.3. ITE Musikus, Auf dem Schlagstück
3.4. TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str. 12 a
3.5. ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2
3.6. Hort Am Schwanenteich 3
3.7. Hort Bummi, Freiligrathstraße 40 (neuer Standort: HdJ)
3.8. TE Schnauderbienchen, Pfalzstraße 1 in Kayna
3.9. TE Kleine Maulwürfe, Am Park 6 im Ortsteil Theißen mit der Außenstelle in Nonnewitz als Hort der Grundschule Nonnewitz
3.10. Katholische Kita, Schlossstraße 7
3.11. Evangelische Kita, Bornpromenade
3.12. Hort der evangelischen Kita im Franziskaner Kloster
3.13. Fröbelhaus, Schützenplatz
3.14. Junior-Krea-Klub (Hort), Badstubenvorstadt 12/13
Begründung:
1 Ausgangslage
Per 31.12.2011 wurden in den Kindertageseinrichtungen in Zeitz monatlich 1.511 Kinder betreut.
Diese haben sich wie folgt auf die Tageseinrichtungen verteilt:
Tageseinrichtung | Krippe | Kindergarten | Hort | Gesamt | ||||||
| HTP | TBP | GTP | HTP | TBP | GTP | HTP | TBP | GTP |
|
Städt. Kita Kunterbunt Robert-Schumann-Str.1 | 12 | 6 | 4 | 26 | 17 | 10 |
|
| 84 | 159 |
Städt. ITE Montessori-KH Martin-Planer-Str.37 | 17 | 8 | 7 | 22 | 45 | 14 |
|
| 32 | 145 |
Städt. ITE Kinderträume Albrechtstr. 31 | 18 | 4 | 3 | 33 | 31 | 14 |
|
|
| 103 |
Städt. Kita Musikus Auf dem Schlagstück 11 a | 12 | 12 | 9 | 22 | 25 | 20 |
|
| 64 | 164 |
Städt. Kita Völkerfreundschaft Belgrader Str. 12 a | 6 | 4 | 5 | 10 | 19 | 15 |
|
|
| 59 |
Städt. ITE Regenbogen Gertrudstraße 2 | 9 | 5 | 3 | 26 | 19 | 6 |
|
|
| 68 |
Städt. ITE Kleine Strolche Geschw.-Scholl-Str. 8c | 14 | 2 | 6 | 17 | 22 | 12 |
|
|
| 73 |
Städt. Kita Wasserflöhe Zeppelinstr. 4 | 9 | 3 | 5 | 18 | 9 | 6 |
|
|
| 50 |
Städt. Kita Bummi Freiligrathstr. 47 | 4 | 3 | 2 | 10 | 3 | 2 |
|
| 43 | 67 |
Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3 |
|
|
|
|
|
|
|
| 110 | 110 |
Städt. Kita Schnauderbienchen Pfalzstraße 1 OT Kayna | 4 | 2 | 10 | 8 | 12 | 10 | 1 | 20 | 2 | 69 |
Städt. Kita Kleine Entdecker Rödener Weg 10 OT Geußnitz | 3 | 1 | 1 | 4 | 7 | 7 |
|
|
| 23 |
Städt. Kita Kleine Maulwürfe Park 6 OT Theißen | 5 | 0 | 15 | 9 | 0 | 21 |
|
| 42 | 92 |
Städt. Kita Kleine Wald-Spatzen Siedlung 13 OT Luckenau | 6 | 2 | 1 | 5 | 3 | 9 |
|
|
| 26 |
Katholische Kita Schlossstraße 7 | 1 | 4 | 8 | 3 | 17 | 14 |
|
|
| 47 |
Evangelische Kita Bornpromenade | 7 | 10 | 11 | 5 | 15 | 34 |
|
| 66 | 148 |
Fröbelhaus Schützenplatz | 3 | 10 | 10 | 6 | 28 | 5 |
|
|
| 62 |
Junior-Krea-Klub |
|
|
|
|
|
| 0 | 39 | 7 | 46 |
Gesamt: | 130 | 76 | 100 | 224 | 272 | 199 | 1 | 59 | 450 | 1.511 |
306 | 695 | 510 | 1.511 |
Damit ergibt sich folgende Auslastung:
a. zur Betriebserlaubnis
Kita | Kapazität | Belegung | Auslastung in % |
Kunterbunt | 180 | 159 | 88 |
Montessori | 190 | 145 | 76 |
Kinderträume | 160 | 104 | 65 |
Musikus | 190 | 164 | 86 |
Völkerfreundschaft | 75 | 59 | 79 |
Regenbogen | 100 | 69 | 69 |
Hort Am Schwanenteich | 120 | 110 | 92 |
Kleine Strolche | 75 | 73 | 97 |
Kneipp-Kita Wasserflöhe | 75 | 50 | 67 |
Bummi | 90 | 65 | 72 |
Kleine Maulwürfe Theißen | 100 | 92 | 92 |
Kita Luckenau | 35 | 26 | 74 |
Kleine Entdecker Geußnitz | 46 | 23 | 50 |
Schnauderbienchen Kayna | 79 | 69 | 87 |
Katholische Kita | 51 | 47 | 92 |
Evangelische Kita | 156 | 148 | 95 |
Fröbelhaus | 65 | 62 | 95 |
Junior-Krea-Klub | 50 | 46 | 92 |
Gesamt: | 1.837 | 1.511 |
|
prozentuale Auslastung: | 82,25 |
b. zur Betreuungsfläche (ohne Freie Träger)
Hierbei handelt es sich um die Fläche, die in den Kitas mindestens für die Betreuung der Kinder vorhanden sein sollte. Dies ist im Kinderförderungsgesetz nicht mehr verbindlich vorgeschrieben. Diese Betrachtung wird von der Aufsichtsbehörde (Jugendamt des Burgenlandkreises) nur insofern durchgeführt, dass die Qualität in den Kitas nicht zu Lasten einer Quantität an Betreuung verloren geht. Sie spielt damit nur eine untergeordnete Rolle.
Name |
| Betreu-ungs-fläche | Belegung | Kinder | |||||
|
|
| 0-3 Jahre | 3-6 Jahre | Behin-derte | Hort | Gesamt | Auslastung | gesamt |
|
| m² | 5 m² / Kind | 2,5 m² / Kind | 5 m² / Kind | 2,5 m² / Kind | m² | % |
|
Kunterbunt | Robert-Schumann-Str. 1 | 750,49 | 22 | 53 | 0 | 84 | 452,50 | 60,29 | 159 |
Montessori | Martin-Planer-Str. 37 | 768,00 | 32 | 66 | 15 | 32 | 480,00 | 62,50 | 145 |
Kinderträume | Albrechtstr. 31 | 768,00 | 25 | 59 | 20 | 0 | 372,50 | 48,50 | 104 |
Musikus | Auf dem Schlagstück | 761,00 | 33 | 59 | 8 | 64 | 512,50 | 67,35 | 164 |
Völkerfreund-schaft | Belgrader Str. 12a | 216,00 | 15 | 44 | 0 | 0 | 185,00 | 85,65 | 59 |
Regenbogen | Gertrudstr. 2 | 309,00 | 17 | 37 | 15 | 0 | 252,50 | 81,72 | 69 |
Kleine Strolche | Geschw.-Scholl-Str. 8c | 231,70 | 22 | 37 | 14 | 0 | 272,50 | 117,61 | 73 |
Wasserflöhe | Zeppelinstr. 4 | 250,00 | 17 | 33 | 0 | 0 | 167,50 | 67,00 | 50 |
Bummi | Freiligrathstr. 41 | 246,50 | 9 | 15 | 0 | 41 | 185,00 | 75,05 | 65 |
Hort AS | Am Schwanenteich 3 | 351,50 | 0 | 0 | 0 | 110 | 275,00 | 78,24 | 110 |
Theißen Kita |
| 294,02 | 20 | 30 | 0 | 42 | 280,00 | 95,23 | 92 |
Luckenau |
| 129,00 | 9 | 17 | 0 | 0 | 87,50 | 67,83 | 26 |
Kayna Kita |
| 262,04 | 16 | 30 | 1 | 22 | 215,00 | 82,05 | 69 |
Geußnitz |
| 156,00 | 5 | 18 | 0 | 0 | 70,00 | 44,87 | 23 |
Durchschnitt: |
| 5.493,25 |
|
|
|
| 3.807,50 | 69,31 | 1.208 |
2 Entwicklung der Kinderzahlen
Nach der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose wird sich die Zahl der Kinder im Krippenalter kontinuierlich verringern. Diese Zahl ist wegen des „demografischen Echos“ - die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter – gesunken und sinkt weiter auch unumkehrbar.
Im Jahr 2025 ist die Zahl der Kinder im Krippenalter gegenüber 2010 um 44,5 % kleiner. Die Zahl der Kinder im Kindergartenalter nimmt zunächst noch bis 2013 leicht zu. Danach verringert sich die Zahl dieser Kinder ebenfalls kontinuierlich und wird zum Ende des Prozesszeitraumes um 29,4 % gegenüber 2010 gesunken sein.
Differenzierter verläuft die Entwicklung bei der Zahl der Kinder im Hortalter. Nach einem leichten Rückgang bis 2013 steigt die Zahl der Kinder im Hortalter wieder an, um 2017 den Höchststand im Prognosezeitraum zu erreichen. Nach dem Höchststand sinkt die Zahl der Kinder im Hortalter zunächst moderat, ab 2020 setzt auch bei den Kindern im Hortalter die kontinuierliche Verringerung ein. Im Jahr 2025 ist die Zahl der Kinder im Hortalter gegenüber 2010 dann um 15% kleiner.[1]
Prozentuale Absenkung der Kinderzahlen in der Übersicht:
| Kinderkrippe | Kindergarten | Hort |
2010 - 2015 | -13,48% | -7,44% | -3,47% |
2010 - 2020 | -26,62% | -17,68% | -9,48% |
2010 - 2025 | -44,50% | -29,40% | -15,00% |
In Kinderzahlen stellt sich dieser Rückgang wie folgt dar:
Schuljahr | Betreuungsbedarf lt. 5. regionalisierter Bevölkerungsprognose | |||||
| Krippe | Kindergarten | Hort | Gesamt | Freie Träger | Stadt |
01.07.2010 bis 30.06.2011 | 294 | 721 | 487 | 1.502 | 335 | 1.167 |
01.07.2015 bis 30.06.2016 | 254 | 667 | 470 | 1.391 | 335 | 1.056 |
01.07.2020 bis 30.06.2021 | 216 | 594 | 441 | 1.251 | 335 | 916 |
01.07.2025 bis 30.06.2026 | 163 | 509 | 414 | 1.086 | 335 | 751 |
Parallel zur Planung der Kinderzahlen nach der 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose wurden die Kinderzahlen nach den bereits bekannten und den zu erwartenden Geburten in der Stadt Zeitz geschätzt. Hierzu wurden zunächst die Frauen im geburtenfähigen Alter (18 bis 40 Jahren) im Planungszeitraum 01.07.2011 bis 30.06.2021 ermittelt. Diese Zahl wurde um eine Abwanderungsrate von 2 % bereinigt. Im Zeitraum 2001 bis 2011 haben 5,83 % der Frauen dieser Altergruppe 1 Kind geboren. Nimmt man diesen prozentualen Anteil weiterhin an, ergeben sich für die kommenden Jahre folgende Geburten:
Übersicht über 18- bis 40-jährigen weiblichen Einwohner in Zeitz |
|
| ||||
Jahr | Zeitraum | Anzahl | Rückgang | in % | Geburten | % |
01.07.2001 bis 30.06.2002 | 1.1.61 - 31.12.83 | 3.838 |
|
| 222 | 5,78 |
01.07.2002 bis 30.06.2003 | 1.1.62 - 31.12.84 | 3.712 | 126 |
| 196 | 5,28 |
01.07.2003 bis 30.06.2004 | 1.1.63 - 31.12.85 | 3.610 | 102 |
| 219 | 6,07 |
01.07.2004 bis 30.06.2005 | 1.1.64 - 31.12.86 | 3.539 | 71 |
| 208 | 5,88 |
01.07.2005 bis 30.06.2006 | 1.1.65 - 31.12.87 | 3.473 | 66 |
| 192 | 5,53 |
01.07.2006 bis 30.06.2007 | 1.1.66 - 31.12.88 | 3.397 | 76 |
| 185 | 5,45 |
01.07.2007 bis 30.06.2008 | 1.1.67 - 31.12.89 | 3.339 | 58 |
| 224 | 6,71 |
01.07.2008 bis 30.06.2009 | 1.1.68 - 31.12.90 | 3.252 | 87 |
| 180 | 5,54 |
01.07.2009 bis 30.06.2010 | 1.1.69 - 31.12.91 | 3.172 | 80 |
| 201 | 6,34 |
01.07.2010 bis 30.06.2011 | 1.1.70 - 31.12.92 | 3.075 | 97 |
| 180 | 5,85 |
Durchschnitt: |
| 3.441 | 85 | 2 | 201 | 5,83 |
|
|
| Bereinigung | um 2 % |
|
|
01.07.2011 bis 30.06.2012 | 1.1.71 - 31.12.93 | 2.989 | 2.929 | 60 | 171 | 5,83 |
01.07.2012 bis 30.06.2013 | 1.1.72 - 31.12.94 | 2.827 | 2.770 | 57 | 162 | 5,83 |
01.07.2013 bis 30.06.2014 | 1.1.73 - 31.12.95 | 2.819 | 2.763 | 56 | 161 | 5,83 |
01.07.2014 bis 30.06.2015 | 1.1.74 - 31.12.96 | 2.824 | 2.768 | 56 | 161 | 5,83 |
01.07.2015 bis 30.06.2016 | 1.1.75 - 31.12.97 | 2.797 | 2.741 | 56 | 160 | 5,83 |
01.07.2016 bis 30.06.2017 | 1.1.76 - 31.12.98 | 2.794 | 2.738 | 56 | 160 | 5,83 |
01.07.2017 bis 30.06.2018 | 1.1.77 - 31.12.99 | 2.772 | 2.717 | 55 | 158 | 5,83 |
01.07.2018 bis 30.06.2019 | 1.1.78 - 31.12.00 | 2.763 | 2.708 | 55 | 158 | 5,83 |
01.07.2019 bis 30.06.2020 | 1.1.79 - 31.12.01 | 2.753 | 2.698 | 55 | 157 | 5,83 |
01.07.2020 bis 30.06.2021 | 1.1.80 - 31.12.02 | 2.702 | 2.648 | 54 | 154 | 5,83 |
Durchschnitt: |
|
|
|
|
|
|
Die Anzahl der zu betreuenden Kinder ist der Anlage 1 – Geburtenstatistik - zu entnehmen.
Stellt man jetzt beide Schätzungen gegenüber (Anlage 2) erkennt man, dass sie nur geringfügig voneinander abweichen.
Entsprechend beider Schätzungen sind in der Stadt Zeitz künftig folgende Betreuungsplätze zu planen (Werte wurden angeglichen und gerundet):
Jahr | Kitas | Kinderzahlen | ||||
|
| Kikri | Kiga | Hort | integrativ | Gesamt |
2015 | städtische Kitas | 184 | 526 | 340 | 90 | 1.050 |
Kitas Freier Träger | 70 | 135 | 130 | 5 | 335 | |
Gesamt: | 254 | 661 | 470 | 95 | 1.385 | |
2020 | städtische Kitas | 150 | 459 | 311 | 80 | 920 |
Kitas Freier Träger | 70 | 135 | 130 | 5 | 335 | |
Gesamt: | 220 | 594 | 441 | 85 | 1.255 | |
2025 | städtische Kitas | 100 | 375 | 285 | 65 | 760 |
Kitas Freier Träger | 70 | 135 | 130 | 5 | 335 | |
Gesamt: | 170 | 510 | 415 | 70 | 1.095 |
Der Rückgang der Anzahl der zu betreuenden Kinder wirkt sich wie folgt auf den Auslastungsgrad der vorhandenen Einrichtungen (in den nachfolgenden Betrachtungen wird die Auslastung nur noch zur derzeit gültigen Betriebserlaubnis ins Verhältnis gesetzt) aus:
| Stand: 31.12.2011 | 2015 | 2020 | 2025 |
Plätze lt. Betriebserlaubnis | 1.837 | 1.837 | 1.837 | 1.837 |
belegte Plätze | 1.511 | 1.385 | 1.255 | 1.095 |
Auslastungsgrad: | 82,25% | 75,39% | 68,32% | 59,61% |
Um den Auslastungsgrad der Kindertageseinrichtungen über 80 % zu halten, ist die vorhandene Betreuungsfläche der sinkenden Kinderzahl anzupassen ohne die Qualität der Betreuung in den Einrichtungen zu gefährden. D.h.: Ziel ist es, vorhandene Konzepte zu erhalten und nicht durch Reduzierung der Betreuungsfläche zu gefährden.
3 Bestand der Kindertageseinrichtungen
Die Reduzierung der Betreuungsfläche muss parallel zur Einwohnerentwicklung in den einzelnen Teilbereichen/Stadtgebieten betrachtet werden.
Hierfür bildet das Stadtentwicklungskonzept vom 10.08.2010 die Basis.
In diesem wird die Gesamtstadt in drei Teilbereiche gegliedert, wobei der Teilbereich „Mitte“ nochmals in vier Fördergebiete eingeteilt wird:
1. Teilbereich „Nord“
2. Teilbereich „Mitte“
F 1 – Altbauten der Gründerzeit bis Musikerviertel
(eingegrenzt zwischenFreiligrathstraße, Wendischer Berg, Weberstraße, Röntgenstraße, Rasberger Straße, Virchowstraße, Kleefeldplatz, H.-Heine-Straße, Bettelweg, An der Molkerei, Weiße Elster)
F 2 – Zeitz-Ost
F 3 - Stadtmitte
F 4 - Altbauten in der Unterstadt
3. Teilbereich „Süd“
1. Teilbereich „Nord“ (Luckenau, Nonnewitz, Pirkau, Unterschwöditz, Theißen)
Der Teilbereich „Nord“ wird insbesondere geprägt durch seine ländliche Lage sowie den Anforderungen aus den flächenintensiven Tagebaunutzungen und untergeordnet aus der Landwirtschaft. Er umfasst mehrere kleine Orte wo die Wohnfunktion dominiert, allerdings auch heterogene Bau- bzw. Nutzungsstrukturen vorhanden sind, so dass praktisch bereits gemischte Nutzungen vorhanden sind. So existieren Orte mit Gehöften, modernen und historischen Einfamilienhaussiedlungen, Gebäuden mit Vorstadtcharakter, mit mehrgeschossiger Mehrfamilienhausbebauung sowie mit Gewerbe- bzw. Landwirtschaftsbauten. Die Nutzungsarten umfassen, neben der dominanten Wohnnutzung im Wesentlichen, auch Gewerbe, Handwerk, Bildung, soziale Einrichtungen und den Handel.
Theißen ist durch die bauliche Verbindung der ehemaligen Dörfer Theißen und Reussen entstanden. Der Ortscharakter von Theißen befindet sich an der Schwelle zwischen Dorf und Kleinstadt. Unmittelbar an den Ortsrändern befinden sich Gewerbe-, Sport-, Erholungs- und Handelsfunktionen. Hervorzuheben ist die am Ostrand von Theißen vorherrschende gewerbliche Nutzung durch die MIBRAG, das Freibad sowie das Einkaufszentrum. Theißen ist auch Standort einer Kindertageseinrichtung.
Die bestehende soziale Infrastruktur für die jüngere Bevölkerung (KITA) sollte erhalten bzw. für Senioren weiter ausgebaut werden.
2. Teilbereich „Mitte“
Schwerpunkte des Wohnungsrückbaus bilden im Negativszenario fast zu gleichen Anteilen das Fördergebiet F 2 Zeitz-Ost (ca. 1.159 WE) und der Teilbereich „Mitte“ außerhalb der Fördergebiete bzw. potentiellen Fördergebiete F 1 bis F 4 mit vielen Kleineigentümern (ca. 986 WE). Während in Zeitz-Ost ein flächenmäßig konzentrierter Wohnungsrückbau erfolgen kann, ist in den übrigen Gebieten auf einer erheblichen Anzahl von verstreut liegenden Standorten nur punktuell ein Wohnungsrückbau möglich.
Zwischen dem Sanierungsgebiet Stadtmitte, fortführend nach Südosten über das Gründerzeitgebiet bis in das „Musiker-Viertel“ und das Gebiet vom „alten“ Zeitz-Ost (Bereich um die Käthe-Niederkirchner-Str.) ist prioritär eine zusammenhängende gesamtstädtische Kernzone aus verschiedenen städtebaulichen Entwicklungsetappen als kompakte bebaute Siedlungsmasse nachhaltig zu sichern.
Außerdem ist auch im Bereich des potentiellen Stadtumbaugebietes „Unterstadt“
(F 4) eine weitere separate Kernzone als bauliches Rückgrat für den nördlichen Stadtraum des Hauptortes Zeitz zu erhalten.
Trotz des vorrangigen prioritären Erhalts von Kernzonen wird auch in diesen Bereichen, allerdings wesentlich behutsamer als in anderen Stadtgebieten und nur punktuell, Wohnungsrückbau ermöglicht.
3. Teilbereich „Süd“ (Bockwitz, Geußnitz, Kayna, Lindenberg, Lobas, Loitsch, Mahlen, Roda, Stockhausen, Suxdorf, Wildenborn, Würchwitz, Zettweil)
Der Teilbereich „Süd“ wurde überwiegend geprägt durch die Anforderungen an die landwirtschaftlichen Nutzungen. In ihm befinden sich vornehmlich Orte, die landwirtschaftliche Bau- bzw. Nutzungsstrukturen aufweisen. So sind in allen Orten mehr oder weniger Gehöfte vorhanden. Überall ist die Wohnnutzung dominant. Praktisch überall, auch in den kleineren Orten, sind Standorte der Landwirtschaft und des sonstigen Gewerbes präsent.
Kayna besitzt im Teilbereich „Süd“ die größte bebaute Fläche und ist dessen Einwohnerschwerpunkt (ca. 1.100 EW = ca. 57,3 % des EW-Bestandes im Teilbereich „Süd“). Kayna, als ehemaliges Grundzentrum, ist als ländliches Versorgungszentrum im Teilbereich „Süd“ anzusehen. Der Ortscharakter von Kayna wird bestimmt durch seine gemischten Nutzungen (Wohnen in mehreren Randzonen sowie in zentraler gelegenen Bereichen, gemischte Nutzungen aus Wohnen, kleinerem Gewerbe, Dienstleistungen und Handel, Bildung und Kindertageseinrichtung in zentraleren Lagen). Somit ist in Kayna eine ansprechende Durchmischung verschiedener Nutzungen vorhanden. Der Ortskern dient als Versorgungsbereich für Kayna und die umliegenden Orte.
Die bestehende soziale Infrastruktur für die jüngere Bevölkerung (Grundschule, KITA) ist zu erhalten. [2]
Ordnet man den benannten Teilbreichen die vorhandenen Tageseinrichtungen zur Kinderbetreuung zu, ergibt sich folgende Übersicht:
Teil-bereich | Stadtgebiet | Nr.: | vorhandene Kitas |
| |||
| |||
Nord | Theißen | 1 | Kleine Maulwürfe |
Luckenau | 2 | Kleine Wald-Spatzen | |
Mitte | F 1 - Gründerzeit | 3 | Fröbelhaus |
4 | Regenbogen | ||
5 | Bummi | ||
F 2 - Zeitz-Ost | 6 | Kunterbunt | |
7 | Montessori-Kinderhaus | ||
F 3 - Stadtmitte | 8 | Kleine Strolche | |
9 | Kinderträume | ||
10 | Junior-Krea-Klub | ||
11 | Katholische Kita | ||
F 4 - Unterstadt | 12 | Musikus | |
Rand- gebiete | Bornpromenade/ Völkerfreund-schaft/ Rasberg/ Elsterhang/Forst-straße | 13 | Völkerfreundschaft |
14 | Evangelische Kita | ||
15 | Wasserflöhe | ||
16 | Hort Am Schwanenteich | ||
Süd | Geußnitz | 17 | Kleine Entdecker |
Kayna | 18 | Schnauderbienchen |
Wie den Ausführungen des Stadtentwicklungskonzeptes zu entnehmen ist, sollte jeweils im Teilbereich „Nord“ als auch im Teilbereich „Süd“ eine Tageseinrichtung vorgehalten werden.
Die Kernzonen in diesen Bereichen liegen jeweils in den Ortschaften Theißen und Kayna. Dies spricht für den langfristigen Erhalt der Kindertageseinrichtungen Kleine Maulwürfe und Schnauderbienchen.
Die TE Kleine Entdecker im OT Geußnitz und die TE Kleine Wald-Spatzen in Luckenau haben damit nur kurzfristig Bestand.
Im Teilbereich „Mitte“ liegt der Schwerpunkt der Bevölkerungsentwicklung in der Stadtmitte und im Gründerzeitgebiet.
Dagegen soll in Zeitz-Ost ein flächenmäßig konzentrierter Wohnungsrückbau erfolgen. Hier muss insgesamt betrachtet werden, welche Gebäude für die Betreuung von Kindern im Krippenalter bis zum Grundschulalter zurzeit zur Verfügung stehen.
Dies sind folgende Einrichtungen:
· ITE Montessori-Kinderhaus Betreuung von Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren
Martin-Planer-Str. 37
· TE Kunterbunt Betreuung von Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren
Robert-Schumann-Str. 1
· Grundschule Zeitz-Ost Betreuung von Kindern im Alter von 6 – 10 Jahren
Gustav-Mahler-Str. 14
· Evangelische Grundschule Betreuung von Kindern im Alter von 6 – 10 Jahren
Gustav-Mahler-Str. 14
· Grundschule Bergsiedlung Betreuung von Kindern im Alter von 6 – 10 Jahren
Platanenweg 31
Weitere Einrichtungen:
· Kinder- und Jugendtreff „Kiko“ und Medienausleihstelle in der ehemaligen KiKo in der Anna-Magdalena-Bach-Str.
Im Objekt in der Gustav-Mahler-Str. 14 befinden sich zurzeit 2 Grundschulen und das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ).
Die Evangelische Grundschule (einschließlich Hort) wird zukünftig in die Räume des Franziskaner- Klosters umziehen.
Weiterhin ist absehbar, dass auch die Zahl der Grundschulkinder zurückgehen wird, so dass im Rahmen der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2013 bis 2017 die Schulstandorte und Einzugsbereiche überprüft werden.
Die Weiterbetreibung des Gebäudes in der Gustav-Mahler-Str. 14 (ehemalige Doppelschule) wird jedoch mit abnehmender Auslastung immer unwirtschaftlicher.
Aus v. g. Gründen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
· Aufgabe des Objektes Gustav-Mahler-Str. 14, Abriss und Umgestaltung zur Freizeitfläche
· Weiterbetreibung der TE Kunterbunt, Robert-Schumann-Str. 1 als Grundschule Zeitz-Ost und Hort der Grundschule Zeitz-Ost
· Sanierung des Objektes in der Anna-Magdalena-Bach-Str. über STARK III und Umverlagerung der ITE Montessori-Kinderhaus in dieses Objekt
Entsprechend den Förderrichtlinien zu STARK III ist die Förderung eines Ersatzneubaus möglich, wenn die Sanierung des vorhandenen Objektes unwirtschaftlicher ist.
· Verlagerung des Kinder- und Jugendtreffs „KIKO“ und der Medienausleihstelle in das Gebäude des Montessori-Kinderhauses, Martin-Planer-Str. 37
· Vermietung von Räumen im Gebäude Martin-Planer-Str. 37 an Hausarztpraxis
Durch diese Maßnahmen bleibt zum einem die Infrastruktur im Wohngebiet Zeitz-Ost erhalten und wird aufgewertet. Betriebs- und Personalkosten zur Bewirtschaftung des Objektes in der Gustav-Mahler-Str. 14 können eingespart werden.
Das Objekt in der Robert-Schumann-Str. 1, in welches 2010 erhebliche Fördermittel über KP II geflossen sind, bleibt erhalten.
Durch die Verlagerung des Montessori-Kinderhauses wird eine räumliche Nähe zur Grundschule Bergsiedlung mit dem Ziel hergestellt, hier die Hortkinder der GS Bergsiedlung zu betreuen.
Eine weitere Kernzone für Bevölkerungsansiedlung ist entsprechend des Stadtentwicklungskonzeptes die Unterstadt für den nördlichen Stadtraum (hinter der Weißen Elster, Weißenfelser Berg, Aue-Aylsdorf, Zangenberg).
In diesem Bereich befindet sich nur eine soziale Einrichtung, in welcher Kinder im Alter von
0 bis 10 Jahren betreut werden. Diese Alleinstellung spricht für den langfristigen Erhalt der Tageseinrichtung Musikus, Auf dem Schlagstück 11a.
Für die Kernzonen der Bevölkerungsentwicklung in der Stadtmitte einschließlich Gründerzeitgebiet stehen insgesamt 11 Tageseinrichtungen zur Verfügung, da auch die gesondert ausgewiesenen Einrichtungen in der Randzone in unmittelbarer Nähe dieser beiden Zonen liegen.
Unter Berücksichtigung der sinkenden Kinderzahl, ist hier zu prüfen, welche dieser Kitas langfristig Bestand haben sollen.
Unstrittig ist dabei der Erhalt der Tageseinrichtungen in Freier Trägerschaft:
· Katholische Kita, Schlossstraße 7
· Evangelische Kita, Bornpromenade 11
· Hort der evangelischen Grundschule
· Fröbelhaus, Schützenplatz
· Junior-Krea-Klub (Hort), Badstubenvorstadt 12/13.
Das Objekt Am Schwanenteich 3 wird langfristig für die Betreuung der Hortkinder aus der Grundschule Rasberg benötigt, da für die Hortbetreuung im Schulgebäude keine gesonderten Räume zur Verfügung gestellt werden können. Die aktuellen Anforderungen an diesen Bildungsbereich, wie
· Schuleingangsphase,
· jahrgangsübergreifender Unterricht,
· Werkstattarbeit,
· Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht
erheben einen zusätzlichen Anspruch an die zur Verfügung stehenden Räume. Hierdurch ist die Kapazität der Schule ausgelastet, so dass keine zusätzlichen Räume für eine qualitativ hochwertige Freizeitgestaltung der Hortkinder verfügbar sind.
Die TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str. 12 a ergänzt das Angebot an Kinderbetreuung in der Randlage zur Stadtmitte für die Wohnbereiche Elsterhang, Forststraße, Feld-, Wald- und Wiesenweg, Friedensstraße, Völkerfreundschaft und Rasberg und hat damit langfristig Bestand.
Die ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2 liegt nahe des Gründerzeitgebietes, einem nach dem Stadtentwicklungskonzept Schwerpunktgebiet der Bevölkerungsentwicklung. Aus diesem Grund ist der langfristige Bestand dieser Einrichtung zu sichern.
Auf der Verkehrsachse Albrechtstraße, Geschwister-Scholl-Straße und Freiligrathstraße liegen gleich 3 Kindertageseinrichtungen mit einer derzeitigen Aufnahmekapazität von 325 Kindern. Da dieses Gebiet eher im Randbereich der angestrebten Bevölkerungsentwicklung liegt, ist zunächst hier die Betreuungsfläche zu reduzieren.
Das Objekt der Kindertageseinrichtung Bummi in der Freiligrathstraße 47 hat kurzfristig einen hohen Sanierungsbedarf von ca. 247.000 €.
Diese Sanierung beinhaltet folgende Maßnahmen:
· Sanierung Sanitär und Rohrleitungssystem 65.000 €
· Heizungssystem 50.000 €
· Erneuerung der elektrischen Anlage und maler-
mäßige Instandsetzung 75.000 €
· Erneuerung Eingangstreppe 7.000 €
· Erneuerung Innentüren 25.000 €
· Erneuerung Fußbodenbeläge 25.000 €
Die Auslastung dieses Objektes sinkt in den nächsten Jahren auf unter 50 %.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten und der sinkenden Auslastung kann das Objekt nicht weiter betrieben werden.
Die Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren können ab dem 01.08.2012 entsprechend dem Wunsch und der Wahl der Eltern in anderen Tageseinrichtungen in Zeitz betreut werden.
Die Betreuung der Hortkinder der 3. Grundschule soll ab dem 01.01.2013 im Haus der Jugend, Freiligrathstraße 40 erfolgen. Das Gebäude ist im vorab entsprechend den Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis zur Betreuung von Hortkindern baulich herzurichten.
Weiterhin liegen auf der beschriebenen Verkehrsachse (Albrechtstraße – Geschwister-Scholl-Str. – Freiligrathstraße) die ITE Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c und die ITE Kinderträume, Albrechtstraße 31. Von diesen beiden Einrichtungen kann nur noch eine langfristig im Bestand bleiben.
Die ITE Kinderträume wurde im Haushaltsjahr 2010 über KP II aufwendig saniert. Sie grenzt an das Gelände des Schlossparks, welcher von der Kita auch rege genutzt wird. Durch die Nähe zum Asylbewerberheim werden in der Kita Kinder verschiedener Nationalitäten betreut. Diese Tatsache könnte zukünftig im Konzept Berücksichtigung finden (Erlebbar machen der verschiedenen Traditionen, Festtage, kulinarischen Besonderheiten).
Das Objekt der ITE Kleine Strolche bietet sich besser zum Verkauf an. Denkbar wäre hier eine Nachnutzung durch eine Arztpraxis oder Büros.
Langfristig sollte damit die ITE Kinderträume im Bestand verbleiben. Die Kinder und Erzieher der ITE Kleine Strolche können im Verband in die ITE Kinderträume umziehen.
Bis zum Schuljahr 2020 sinkt die Anzahl der zu betreuenden Kinder weiter. Damit ist die Betreuungsfläche nochmals zu reduzieren.
Die TE Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4 liegt in der Randzone zur Stadtmitte.
Es handelt sich hierbei um ein Objekt im Villenstil in einer sehr begehrten ruhigen Wohngegend von Zeitz.
In der Villa werden zur Zeit 54 Kinder über 3 Etagen betreut. Die Auslastung liegt durchschnittlich bei 67 %.
Die vielen Treppen im Haus erschweren die Betreuung der 1-3 jährigen Kinder. Auch gestaltet sich die Organisation eines effektiven Personaleinsatzes sehr schwierig. Das Außengelände ist wiederum nur über steile Treppen zu erreichen, was für die Kleinsten ein weiteres Hindernis darstellt.
Der Sanierungsaufwand beläuft sich in künftigen Jahren auf ca. 175.000 € für die Dachsanierung und Dämmung, die Erneuerung der Fußbodenbeläge, Innentüren sowie der Beleuchtungsanlage einschließlich der malermäßigen Instandsetzung.
Aufgrund seiner Lage als auch aufgrund seiner Gestaltung scheint ein Verkauf dieser Immobilie realistisch.
Die Betreuung der Kinder und die Fortführung des Kneipp-Konzeptes könnte ab dem 01.08.2020 in der ITE Regenbogen erfolgen.
Ab dem 01.08.2020 ist in Abhängigkeit der Entwicklung des Betreuungsbedarfs die Schließung der Einrichtung Wasserflöhe zu prüfen.
Nach Durchführung der beschriebenen Maßnahmen kann folgender Auslastungsgrad in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz erzielt werden:
| Stand: 31.12.2011 | 2015 | 2020 | 2025 |
Plätze lt. Betriebserlaubnis | 1.837 | 1.654 | 1.449 | 1.355 |
belegte Plätze | 1.511 | 1.385 | 1.255 | 1.095 |
Auslastungsgrad: | 82,25% | 83,74 % | 86,61 % | 80,81 % |
4 Einsparung als Konsolidierungsmaßnahme
Nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen können in den Jahren 2013 bis 2025 Kosten für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in folgender Höhe eingespart werden (ermittelten Zahlen beruhen auf den derzeit bekannten Betriebskosten):
Schließung | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| in T€ | ||||||||||||
TE Bummi | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | 32,8 |
TE Kleine Entdecker |
| 12,4 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 | 29,8 |
TE Kleine Wald-Spatzen |
|
| 13,3 | 31,8 | 31,8 | 31,8 | 31,8 | 31,8 | 31,8 | 31,8 | 31,8 | 31,8 | 31,8 |
TE Kleine Strolche |
|
| 12,2 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 29,3 |
TE Wasserflöhe |
|
|
|
|
|
|
| 14,5 | 34,9 | 34,9 | 34,9 | 34,9 | 34,9 |
Gesamt: | 32,8 | 45,2 | 88,1 | 123,7 | 123,7 | 123,7 | 123,7 | 138,2 | 158,6 | 158,6 | 158,6 | 158,6 | 158,6 |
Des Weiteren werden folgende Sanierungskosten überflüssig:
4.1 Sanierung TE Bummi 247.000 €
4.2 Sanierung TE Wasserflöhe 175.000 €
5 Fördermittel und Zweckbindung
Bei der vorgeschlagenen Schließung der Einrichtungen ist zu berücksichtigen, ob für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen wurden und wie lange nach Abschluss der Maßnahmen das Objekt für seinen gemeinnützigen Zweck weiter genutzt werden muss, um zu vermeiden, dass durch die Schließung Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.
In die TE Bummi sind aus dem Sanierungsprogramm Mittel in Höhe vom 26.000 € geflossen. Es besteht keine Zweckbindungsfrist.
Die TE Wasserflöhe wurde mit 41.300 € gefördert. Die Einrichtung muss bis zum Jahr 2019 für ihren Zweck verfügbar sein.
Die Tageseinrichtungen Kleine Wald-Spatzen in Luckenau und Kleine Entdecker in Geußnitz wurden in 2010 über das Konjunkturprogramm II gefördert.
Gemäß dem Bescheid zur Bewilligung der kommunalen Investitionspauschale an die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung der kommunalen Infrastruktur vom 27.04.2009 sind Investitionen nach § 3 Abs. 1 ZuInvG nur zulässig, wenn deren längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderungen vorgesehen ist.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „längerfristige Nutzung“ ist weder im Bescheid noch im Zukunftsinvestitionsgesetz oder im Leitfaden näher definiert.
Bei der Förderung von Schulbauprojekten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums spricht man von einer Zweckbindungsfrist von mindestens 5 Jahren. Wendet man diese Auslegung analog für die Projekte der Bildungsinfrastruktur an, läuft die Zweckbindungsfrist für die durchgeführten Maßnahmen bis mindestens 2015.
Ist die langfristige Nutzung des Projektes nach § 4 Abs. 3 ZuInvG nicht zu erwarten, kann der Bund gemäß § 7 Abs. 1 ZuInvG Finanzhilfen von einem Land zurückfordern.
Eine Rückforderung ist nach § 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder jedoch ausgeschlossen, wenn Rückforderungsansprüche nicht innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Verwendungsnachweises gegenüber dem jeweiligen Land geltend gemacht werden. Dies ist nicht erfolgt.
In der ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 37 wurden in 2005 die Fenster und Türen über eine Zuwendung des Landesamtes für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Entsprechend des Zuwendungsbescheides ist die geförderte Maßnahme für den Zeitraum von 25 Jahren nach Ende der Fertigstellung an den Zuwendungszweck gebunden. Wird während dieser Frist der zeitlichen Bindung ein Trägerwechsel oder eine Nutzungsänderung beabsichtigt, ist die Einwilligung rechtzeitig beim Landesjugendamt zu beantragen. Die Zweckänderung kann genehmigt werden, wenn die Einrichtung aus zwingenden Gründen aufgegeben werden muss und anstelle des ursprünglichen Verwendungszwecks eine Zweckbestimmung tritt, mit der andere vom Land geförderte Aufgaben der Jugendhilfe erfüllt werden. Der FUKS erfüllt diese Voraussetzung.
Die Instandsetzung des Daches, der Fassade sowie der Fenster und Türen der ITE Kleine Strolche erfolgte über das Förderprogramm URBAN 21. Diese Förderung ist nicht an eine gemeinnützige Nachnutzung gebunden.
[1] Bericht des MS zu den Eckpunkten zur Novellierung KiFöG LSA vom 11.10.2011
[2] Auszug aus dem Stadtentwicklungskonzept vom 10.08.2010
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geburtenstatistik 2012 Anlage 1 (35 KB) | |||
2 | Geburtenstatistik 2012 Anlage 2 (35 KB) |