Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sondersitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.06.2012 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 16:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0770/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Otto begründete die Einberufung einer Sondersitzung bezüglich der Vorlage.
Der vorliegende Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Errichtung eines Heimtextilienfachmarktes muss noch in diesem Monat durch den Stadtrat bestätigt werden (Grundlage für die Baugenehmigung), da eine zeitliche Bindung für die Baugenehmigung bis zum 30.06.2012 besteht.
Herr Immisch erläuterte den Inhalt der Vorlage.
Die Problematik Bushaltestelle – Errichtung eines Wartehäuschens – ist kein Thema des Bebauungsplanes.
Darüber wird gesondert beraten, am jetzigen Standort ist die Errichtung eines Wartehäuschens nicht möglich (Sichtbeeinträchtigung an Ausfahrt), es wird geprüft, dieses an einem anderen Standort zu errichten.
Herr Herrmann wies in Bezug auf Belange der Feuerwehr darauf hin, dass es auf diesem Gebiet nur einen Hydranten gibt. Die Feuerwehr der Stadt ist nur für die Grundsicherung zuständig. Es sollte über die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten wie automatische Löschanlage oder Regenrückhaltebecken nachgedacht werden.
Frau Schaller erklärte hierzu, dass es sich bei diesem Vorhaben um einen sog. Sonderbau handelt der auch einer brandschutztechnischen Prüfung unterliegt. Dafür wird auch die Feuerwehr sowie der Katastrophenschutz des Burgenlandkreises zur Stellungnahme einbezogen.
Herr Kutschik fragte an, warum dieses Vorhaben nicht im Innenstadtbereich umgesetzt werden kann.
Frau Schaller hat dies gemeinsam mit dem Investor geprüft und verschiedene Standorte wurden in Erwägung gezogen, die allerdings alle z.T. auch wegen problematischer Anfahrt, Größe, Anlieferung nicht realisiert werden konnten.
Herr Brunn sprach sich gegen die Errichtung dieses Vorhabens auf der „grünen Wiese“ aus.
Seiner Meinung nach wäre der Michaelpark besser geeignet gewesen, da der Textilmarkt am Rande des Rückbaugebietes errichtet werden soll.
Zur Anfrage nach dem Verbleib der Gewerbesteuer wurde bestätigt, dass diese nach Zeitz gehen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-
gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener
Dorfstraße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der vorhabenbezogene Bebauungs-
plan Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als
Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) einschließlich Umweltbericht (Anlage 7) des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-
weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |