Vorlage - V/STR/65/0770/12
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-
gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener
Dorfstraße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der vorhabenbezogene Bebauungs-
plan Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als
Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) einschließlich Umweltbericht (Anlage 7) des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-
weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss V/STR/65/0548/2212/11
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
In der Stadtratssitzung am 22.12.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Heimtextilien-Fachmarktes in der Nachbarschaft von Kaufland, Mc Donalds, der Tankstelle und des Möbelfachmarktes. Der betreffende Bereich erhält damit eine städtebauliche Aufwertung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 09.01.2012 bis 10.02.2012 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand vom 05.01.2012 bis 10.02.2012 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeflossen. Des Weiteren wurde im Auftrag des Investors eine Verträglichkeitsuntersuchung zu den raumordnerisch und städtebaulichen Auswirkungen eines Heimtextil-Fachmarktes am Standort Hainichener Dorfstraße erarbeitet.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklungsperspektiven der Zeitzer Innenstadt und auf zentrale Versorgungsbereiche in benachbarten zentralen Orten zu erwarten sind.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 02.04.2012 bis 04.05.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, Umweltbericht, umweltbezogenen Stellungnahmen und der Verträglichkeitsuntersuchung öffentlich aus.
Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 erarbeitet.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 B-Plan 64 (35 KB) | |||
2 | Anlage 2.1 Durchf.v. B- Plan 64 (70 KB) | |||
3 | Anlage_22_Lageplan-B-Plan_64 (1268 KB) | |||
4 | Anlage_24_Ost_Ansicht-B-Plan_64 (426 KB) | |||
5 | Anlage_25_Sud_Ansicht-B-Plan_64 (281 KB) | |||
6 | Anlage_26_West_Ansicht-B-Plan_64 (478 KB) | |||
7 | Anlage 3 Abwägung B-Plan 64 neu (103 KB) | |||
8 | Anlage 4 Planzeichnung B-plan 64 (5081 KB) | |||
9 | Anlage 5 textliche Festsetzungen B-Plan 64 (3961 KB) | |||
10 | Anlage 6 Begründung B-Plan 64 (1804 KB) | |||
11 | Anlage 7 Umweltbericht B-Plan 64 (239 KB) | |||
12 | Anlage_23_Nord_Ansicht_B-Plan_64 (772 KB) |