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Vorlage - V/STR/65/0770/12  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.06.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
07.06.2012 
Sondersitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.06.2012 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0770/12)
Anlagen:
Anlage 1 B-Plan 64
Anlage 2.1 Durchf.v. B- Plan 64
Anlage_22_Lageplan-B-Plan_64
Anlage_24_Ost_Ansicht-B-Plan_64
Anlage_25_Sud_Ansicht-B-Plan_64
Anlage_26_West_Ansicht-B-Plan_64
Anlage 3 Abwägung B-Plan 64 neu
Anlage 4 Planzeichnung B-plan 64
Anlage 5 textliche Festsetzungen B-Plan 64
Anlage 6 Begründung B-Plan 64
Anlage 7 Umweltbericht B-Plan 64
Anlage_23_Nord_Ansicht_B-Plan_64

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener

   Dorfstraße“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der vorhabenbezogene Bebauungs-

   plan Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“, bestehend

   aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als

   Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 6) einschließlich Umweltbericht (Anlage 7) des vor-

   habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-

   weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern

   öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss V/STR/65/0548/2212/11

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

In der Stadtratssitzung am 22.12.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ gefasst.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Heimtextilien-Fachmarktes in der Nachbarschaft von Kaufland, Mc Donalds, der Tankstelle und des Möbelfachmarktes. Der betreffende Bereich erhält damit eine städtebauliche Aufwertung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 09.01.2012 bis 10.02.2012 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand vom 05.01.2012 bis 10.02.2012 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeflossen. Des Weiteren wurde im Auftrag des Investors eine Verträglichkeitsuntersuchung zu den raumordnerisch und städtebaulichen Auswirkungen eines Heimtextil-Fachmarktes am Standort Hainichener Dorfstraße erarbeitet.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklungsperspektiven der Zeitzer Innenstadt und auf zentrale Versorgungsbereiche in benachbarten zentralen Orten zu erwarten sind.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 02.04.2012 bis 04.05.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, Umweltbericht, umweltbezogenen Stellungnahmen und der Verträglichkeitsuntersuchung öffentlich aus.

Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 erarbeitet.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 B-Plan 64 (35 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2.1 Durchf.v. B- Plan 64 (70 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_22_Lageplan-B-Plan_64 (1268 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_24_Ost_Ansicht-B-Plan_64 (426 KB)    
Anlage 5 5 Anlage_25_Sud_Ansicht-B-Plan_64 (281 KB)    
Anlage 6 6 Anlage_26_West_Ansicht-B-Plan_64 (478 KB)    
Anlage 8 7 Anlage 3 Abwägung B-Plan 64 neu (103 KB)    
Anlage 9 8 Anlage 4 Planzeichnung B-plan 64 (5081 KB)    
Anlage 10 9 Anlage 5 textliche Festsetzungen B-Plan 64 (3961 KB)    
Anlage 11 10 Anlage 6 Begründung B-Plan 64 (1804 KB)    
Anlage 12 11 Anlage 7 Umweltbericht B-Plan 64 (239 KB)    
Anlage 13 12 Anlage_23_Nord_Ansicht_B-Plan_64 (772 KB)