Inhalt

Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0769/12 Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling-Straße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage

Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 293/1, 299/8, 2430, 300/3, 299/7, 288/1, 1658/295 ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0