Auszug - Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" mit Ergänzungen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
29. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | V/STR/65/0764/12 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.07.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0764/12 Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" mit Ergänzungen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Brunn (Fraktion Die Linke.):
Die Fraktion Die Linke. stellt folgenden Änderungsantrag:
- In der Anlage 1 unter 7.1 Straßenverkehrsfläche sind folgende Sätze zu streichen:
„Die Geltungsbereiche der B-Pläne 16-1 und 16-2 stehen zwar in einem räumlichen
Zusammenhang, sollen jedoch getrennt erschlossen werden. Die verkehrliche
Erschließung des B-Planes 16-1 fand im Verfahren der Beteiligung sowie ergänzenden
Abstimmungsgesprächen die Zustimmung des Landesbetriebes Bau.“
- Im nächsten Satz ist hinter Friedensstraße einzufügen: „und Moskauer
Straße/Felleisenweg“.
- In dem Satz: Diese bietet sowohl die fußläufige: ist einzufügen „und fahrtechnische“
Erreichbarkeit des: hier ist anstelle des Wortes Friedensstraße einzufügen: „Einkaufsgebietes“……..
Abstimmung der Antragstellung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 38 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 29 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Ablehnung.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0764/1907/12:
Der Stadtrat beschließt:
1. Den Ergänzungen im Teil A - Planzeichnung und dem Text Teil B/Planzeichenerklärung mit textlichen Festsetzungen
· Fläche E 1 (Erschließungsfläche 1), Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit und Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger
· Fläche E 2 (Erschließungsfläche 2), Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit, Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger und Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger
wird zugestimmt.
2. Der mit den Ergänzungen geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16-2 der Stadt Zeitz (Anlage 2) und der dazugehörige Entwurf der ergänzten Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörige ergänzte Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend § 4 a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu der benannten Ergänzungen abgegeben werden dürfen und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
4. Die interne Erschließung erfolgt auf privatrechtlicher Basis des Investors.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 38 |
Ja-Stimmen: | 31 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 7 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |