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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

29. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/65/0766/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0766/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0766/1907/12:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-

   bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes

   Nr. 22 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung  vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

   22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zeitz

   „ZEKIWA-Altwerk“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

   (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 22

   wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0