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Auszug - Beschluss zur Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

29. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:V/STR/65/0768/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0768/12 Beschluss zur Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Gemäß § 31 der GO LSA nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich, so dass zur Abstimmung 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Gemäß § 31 der GO LSA nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0768/1907/12

 

Der Stadtrat beschließt:

 

die Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“, da die Umlegung nach Ansicht des Umlegungsausschusses nicht mehr durchgeführt werden kann und mit der Anordnung einer weiteren Umlegung in absehbarer Zeit nicht zur rechnen ist.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und das Grundbuchamt zu veranlassen, die Umlegungsvermerke im Grundbuch zu löschen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

38

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 (Herr Forner)