Auszug - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
29. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | V/STR/65/0794/12 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.07.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0794/12 Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0794/1907/12:
Der Stadtrat beschließt:
Für den Bebauungsplan Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gefasst.
Entsprechend § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 (2) Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist entsprechend § 13 (2) Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Es wird festgelegt, dass Anregungen nur zu den Änderungen vorgebracht werden dürfen.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Ziele des Änderungsverfahrens sind:
· die Umwandlung von Baulinien in Baugrenzen
· Ersatz der Festsetzung der I – III geschossigen Bebaubarkeit durch die Festsetzung einer bis zu III – geschossigen Bebaubarkeit
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 38 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |