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Auszug - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

29. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:V/STR/65/0794/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0794/12 Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0794/1907/12:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gefasst.

 

Entsprechend § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 (2) Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist entsprechend § 13 (2) Nr. 3 BauGB durchzuführen.

 

Es wird festgelegt, dass Anregungen nur zu den Änderungen vorgebracht werden dürfen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Ziele des Änderungsverfahrens sind:

·      die Umwandlung von Baulinien in Baugrenzen

·      Ersatz der Festsetzung der I – III geschossigen Bebaubarkeit durch die Festsetzung einer bis zu III – geschossigen Bebaubarkeit

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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