Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.09.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:55 | |||||||
Raum: | Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna | |||||||
Ort: | Kayna | |||||||
V/STR/10/0809/12 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Die Vorlage wurde mit der Einladung ausgereicht.
Frau Besser begründet die Neufassung und Ergänzung mit der Umsetzung der Hinweise der Kommunalaufsicht, insbesondere zum Mahnverfahren.
Anhörung des Ortschaftsrates Kayna zur Beschlussvorlage-Nr. V/STR/10/0809/12:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 (ein Mandat unbesetzt) |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Anhörung: Beschluss - Nr. 66 / 23 / V / 12
Der Ortschaftsrat empfiehlt nach dieser Anhörung einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung.