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Auszug - Einwohnerfragestunde  

30. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 27.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Folgende Fragen und Antworten:

Veränderung der Anwesenheit. Herr Dr. Müller, Herr Musgiller und Herr Klotz kommen hinzu, ab 17.10 Uhr sind 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 

Folgende Fragen und Antworten:

 

Herr Moser, Am Eulengrund 59:

Offensichtlich hat die Stadtverwaltung für die geplante Umgestaltung des OdF-Denkmals auf dem Altmarkt noch immer keinen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Oberen Denkmalschutzbehörde gestellt, obwohl das Projekt komplett erstellt und beschlossen und sogar schon mit ersten Realisierungsmaßnahmen begonnen wurde.

1. Frage:

Wann wird der vorgeschriebene Genehmigungsantrag für die Umgestaltung des OdF-Denkmals auf dem Altmarkt bei der zuständigen Oberen Denkmalschutzbehörde gestellt?

2. Frage:

Wann ist mit Ihren konkreten Aussagen über den weiteren Umgang mit der ZEKIWA-Immobilie zu rechnen?

Zusatzfrage:

Trifft es zu, dass Sie auch den Kauf der Zetti-Immobilie zu betreiben wünschen und wenn ja, welche konkreten Nutzungsabsichten bestehen hinsichtlich des anvisierten Kaufobjektes?

 

Antwort:

 

Frau Schaller (Fachbereichsleiterin Baurecht):

 

 

 

 

 

 

 

Herr Otto (Bürgermeister)

 

 

Zur 1. Frage:

Es gab ein Genehmigungsverfahren zum Altmarkt einschließlich Denkmal. Das Genehmigungsverfahren ist abgeschlossen unter Einbeziehung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Die Genehmigung liegt vor. Die Genehmigung wurde von der Unteren Denkmalbehörde ausgereicht.

 

 

Zum 2. Fragekomplex:

Die ZEKIWA-Immobilie wurde nach Beschlussfassung von der Stadt gekauft. Zwischenzeitlich hat die Stadt beim Wirtschaftsministerium und auch bei anderen Ministerien angefragt, wie hier die Fördermöglichkeiten aussehen. Der Stadtverwaltung ist inzwischen bekannt, dass Fördermöglichkeiten derzeit nur über die Stadtsanierung dort möglich sind.

Die Stadt möchte mit dem Sanierungsträger gemeinsam,  bei entsprechender Information des Stadtrates, einzelne Schritte gehen. Allerdings ein konkretes Nutzungskonzept, wo gesagt werden kann wann diese und jene Nutzung erfolgt, die kann der Bürgermeister, Herr Otto, derzeit nicht präsentieren.

Zur Zetti-Immobilie:

Solche Grundstücksangelegenheiten werden generell nur im nicht öffentlichen Teil des Stadtrates behandelt. Deshalb wird er sich dazu hier nicht äußern.

 

Herr Herrmann, Altenburger Straße,

Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz:

Zunächst folgende Erläuterungen.

Durch die Baumaßnahme „Kreisel am Kalktor“ ist es für 70 % der ehrenamtlichen Kameraden nicht mehr möglich, das Gerätehaus Steinsgraben 27 direkt anzuführen.

Ein Benutzen der Baustraße am Kalktor in Richtung Steinsgraben wurde durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister untersagt. Es soll laut Vorgabe aus dem Bereich Oberstadt folgende Strecke gefahren werden:

Virchowstraße, Röntgenstraße, Am Schwanenteich, Rasberger Straße, Brühl, Rahnestraße, Fischstraße, Besenstraße bis zum Steinsgraben.

Dies bedeutet, dass die Einsatzkräfte, nur um in das Gerätehaus zu gelangen, die dreifache Zeit benötigen. Dadurch können die vom Gesetzgeber vorgegebenen Hilfsfristen von 12 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle nicht eingehalten werden.

Frage:

Wer übernimmt jetzt die rechtliche Verantwortung, wenn dadurch Menschen und Tiere unnötig verletzt oder gar getötet werden oder Sachwerte mehr als nötig beschädigt oder zerstört werden?

 

Herr Herrmann gibt gleichzeitig folgenden Lösungsvorschlag zu Protokoll:

Die Baustraße wird für den Einsatzfall der Feuerwehr in die Fahrtrichtung Steinsgraben freigegeben.

Dazu wird das Verkehrsschild 250 in der Altenburger Straße (gesperrt für Fahrzeuge aller Art) mit dem zugelassenen Zusatzschild „Feuerwehr im Einsatz Frei“ ergänzt.

Um den Richtungsverkehr zu regeln, wird das weitere Verkehrszeichen 208 (Wartepflicht bei Gegenverkehr) angebracht.

Die Baustellenstraße ist übersichtlich und einsehbar, daher dürfte dieses zu verantworten sein.

Zusätzlich werden die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr eine Sonderbelehrung über diese Fahrstrecke erhalten.

 

Antwort:

Herr Otto, Bürgermeister:

Mit der angesprochenen Thematik hat sich die Stadtverwaltung intensiv beschäftigt. Die angesprochene Hilfsfrist wird, und das betrifft nicht nur unsere Einsatzkräfte hier im Bereich der Wehroberstadt, sondern auch die Einsatzkräfte, die in anderen Ortsteilen zu ihren Gerätehäusern kommen müssen, eingehalten. Einerseits ist die Hilfsfrist dadurch bedingt, dass die Personen durch die Straßen kommen müssen, zum anderen ist es auch so, dass sie natürlich durch die Verkehrsverhältnisse  bedingt sind.

Da muss ganz klar gesagt werden, die Verkehrsverhältnisse sind am Tag deutlich schwieriger als nachts und am Wochenende. Weiterhin spielen die generellen Anfahrtszeiten eine Rolle. Nach erfolgter Berechnung und Überprüfung der Anfahrtszeiten der betroffenen Einsatzkräfte zum Gerätehaus am Steinsgraben kann gesagt werden, dass die Einhaltung der Hilfsfrist zum Ausfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist. Dabei ist zu bedenken, dass für die Ausfahrt des Fahrzeuges, mindestens mit einem Trupp, gegebenenfalls mit dem Hilfstrupp hinterher, natürlich nicht notwendig ist, dass sofort 15 oder 20 Kameraden sofort gleichzeitig am Platz und am Ort sind. Die Stadt hat glücklicherweise, und Herr Otto sagt es noch einmal und das ist auch sehr wichtig, genügend Technik vor Ort im Bereich der Oberstadt, dass wir auch die Kameraden die nachrücken an den Einsatzort bringen können.

Auf die konkrete Frage zur Verantwortung möchte der Bürgermeister, Herr Otto, eins sagen, die Gesamtverantwortung während dieses Vorhabens, und das hat der Oberbürgermeister auch bereits mitgeteilt, wird von ihm auch übernommen an dieser Stelle.

 

Herr Schöpka, August-Bebel-Straße 1:

Frage:

Da beim Einrichten der Umleitungsstrecke für den Bau des Kreisverkehrs am Kalktor teils massive Baumaßnahmen auch an bereits sanierten Straßen und Fußwegen vorgenommen wurden, welche bei Ausführung des Verkehrskonzeptes nicht weniger werden, stellt sich folgende Frage:

Gibt es zum Verkehrskonzept eine Kosten-Nutzenrechung und einen Finanzierungsplan?

Wenn ja, wie hoch sind die Kosten und wie sollen diese finanziert werden?

Wenn nein, wann wird die Erstellung erfolgen?

Frage:

Da der Altmarkt aus ideologischen Gründen kostspielig umgestaltet, statt saniert wird, muss die Betonplatte, welche sich unter dem jetzigen Belag für den gesamten Platz erstreckt, entfernt werden.

Hierzu folgende Frage:

Wie werden die Mehrkosten verteilt und der dann erhöhte Eigenanteil der Stadt finanziert, wenn  sich durch unzureichende Untersuchung des Untergrundes herausstellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen und gibt es einen Plan B, falls das OdF-Denkmal aus vorher genanntem Grund nicht am geplanten Standort aufgestellt werden kann?

 

Antwort:

Herr Otto, Bürgermeister:

Zur 2. Frage:

Zunächst weist Herr Otto darauf hin, das Thema Betonplatte hat mit dem OdF-Denkmal nichts zu tun.

Wenn sich anhand der Ausschreibungsergebnisse dort Baukosten erhöhen, dann werden diese, wie bei allen Fördermaßnahmen, in Absprache mit den anderen Fördermittelgebern in der entsprechenden Aufteilung für jeden dort entweder vermindert oder erhöht, je nachdem was das Ergebnis ergeben hat.

Das ist Realität seit Jahren schon. Insoweit wüsste Herr Otto jetzt nicht, warum ein Denkmal dort nicht entsprechend des beschlossenen Planes seines ebenfalls würdigen Platz finden könnte.

Zur 1. Frage, Stichwort Verkehrsentwicklungskonzept und der Planung:

Die Stadtverwaltung hat im Internet sehr zeitig und auch immer noch das gesamte Entwicklungskonzept eingestellt. Darin kann man sehen, welche einzelnen Straßen dort in Veränderungen einbezogen werden und man kann auch sehen, wie weit diese Änderungen gehen. Die einzelnen Kosten für die Maßnahmen werden eingestellt einerseits im Haushalt des aktuellen Jahres und andererseits im Finanzplan der nächsten Jahre. Dort sind die Änderungen zu sehen, wie sie bereits jetzt gerade eben mit dem Bau des Kreisels im Bereich des Kalktores, aber auch mit den weiteren Planungen im Bereich der Schützenstraße einher gehen. Hier können die konkreten Zahlen eingesehen werden.