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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0824/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau Cranachweg VI
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

- Die beiliegende Ergänzung des Durchführungsvertrages (Anlage 2) wird gebilligt.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der

  Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 1. Änderung

  des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau

  Cranachweg VI“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

  vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

  22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen

  Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A,

  Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 wird

  gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

0

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0