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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

33. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:V/STR/65/0853/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0853/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0853/2012/12:

Der Stadtrat beschließt:

 

*  Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.

 

*  Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der

    Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-

    buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße

    wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

*  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

*  Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004

    BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

    (BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung  für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz

    Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

*  Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

*  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

*  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0