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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0902/12 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Musgiller nimmt zu diesem Top weder an der Abhandlung noch an der Abstimmung teil

Herr Musgiller verlässt den Beratungsbereich und nimmt an diesem TOP nicht teil.

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Herr Immisch erläuterte die Vorlage.

Nach einigen Rückfragen wurde über die Vorlage abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, 

   der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- 

   Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1)

   Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der

   Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a

   BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im

      Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade

    - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

    - Darstellung der Blockkanten

    - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

    entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und

    Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass

    sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren

    aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der

    der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne

    Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

1