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Vorlage - V/STR/65/0902/12  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.01.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.01.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.01.2013 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtplan B-Plan 65
Anlage 2 Geltungsbereich B- Plan 65

1

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, 

   der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- 

   Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1)

   Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der

   Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a

   BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im

      Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade

    - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

    - Darstellung der Blockkanten

    - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

    entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und

    Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass

    sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren

    aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der

    der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne

    Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§§ 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/65/0346/3009/10 –

Stadtentwicklungskonzept 2010

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 liegt im Fördergebiet 1 Stadtumbau-Ost der Stadt Zeitz. Nach dem Motto des 2010 fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Hinein in die Mitte“ soll im Rahmen des Stadtumbaus die Wohnqualität in diesem Fördergebiet erhöht werden, um verstärkt Zuzüge aus dem prioritären „Rückbaufördergebiet“ Zeitz-Ost aufnehmen zu können.

 

Die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH als aktivster Partner der Stadt Zeitz im Stadtumbau hat in dem Quartier schon bedeutende Beiträge durch die Sanierung von Wohngebäuden (Rosa-Luxemburg-Str. 1, 3, 9 u. a.) und den Rückbau der ehemaligen Elektrogerätefabrik geleistet bzw. wird sie noch leisten.

 

Das Bebauungsplanverfahren steht im Einklang mit der 2002 beschlossenen Erhaltungssatzung für das Gründerzeitgebiet. Auch die Neuordnung des Blockrandes (Gelände der ehemaligen Elektrogerätefabrik) an der Theodor-Arnold-Promenade entspricht den Zielen der Erhaltungssatzung.

 

Um das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu vereinfachen und abzukürzen, soll er als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen dazu liegen vor.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtplan B-Plan 65 (282 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereich B- Plan 65 (392 KB)