Vorlage - V/STR/65/0902/12
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1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße,
der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold-
Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der
Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
2. Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im
Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Darstellung der Blockkanten
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.
3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass
sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren
aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der
der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/65/0346/3009/10 – Stadtentwicklungskonzept 2010
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine
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Begründung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 liegt im Fördergebiet 1 Stadtumbau-Ost der Stadt Zeitz. Nach dem Motto des 2010 fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Hinein in die Mitte“ soll im Rahmen des Stadtumbaus die Wohnqualität in diesem Fördergebiet erhöht werden, um verstärkt Zuzüge aus dem prioritären „Rückbaufördergebiet“ Zeitz-Ost aufnehmen zu können.
Die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH als aktivster Partner der Stadt Zeitz im Stadtumbau hat in dem Quartier schon bedeutende Beiträge durch die Sanierung von Wohngebäuden (Rosa-Luxemburg-Str. 1, 3, 9 u. a.) und den Rückbau der ehemaligen Elektrogerätefabrik geleistet bzw. wird sie noch leisten.
Das Bebauungsplanverfahren steht im Einklang mit der 2002 beschlossenen Erhaltungssatzung für das Gründerzeitgebiet. Auch die Neuordnung des Blockrandes (Gelände der ehemaligen Elektrogerätefabrik) an der Theodor-Arnold-Promenade entspricht den Zielen der Erhaltungssatzung.
Um das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu vereinfachen und abzukürzen, soll er als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen dazu liegen vor.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Übersichtplan B-Plan 65 (282 KB) | |||
2 | Anlage 2 Geltungsbereich B- Plan 65 (392 KB) |