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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 in denHaushaltsjahren 2013 bis 2016, Stand 05.12.2012  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/63/0900/12 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016, Stand 05.12.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Ein Ergänzungsblatt zur Vorlage liegt den Stadträten vor

Ein Ergänzungsblatt zur Vorlage liegt den Stadträten vor.

Im Bauausschuss erfolgte die Abstimmung unter Einbeziehung dieses Ergänzungsblattes.

 

Ab 17:20 Uhr nimmt Herr Schröder an der Beratung teil, es sind somit 11 Mitglieder anwesend.

 

Herr Strauch:

1.      Wo fangen die genannten wesentlichen Ergänzungen an?

2.      Antrag: Information aller Stadträte zu dieser Vorlage im Stadtrat!

Oberbürgermeister: Formal soll es nach Hauptsatzung im Hauptausschuss bleiben, eine Übergabe als Information an den Stadtrat wird vorgesehen!

Frau Bräu zu 1.  Unter wesentlichen Änderungen ist zu verstehen, wenn der Inhalt wesentlich geändert wird (z.B. Objekttausch).

3.      Anfrage zum Mehrkostenaufwand bei der Baumaßnahme Altmarkt von 500.000 €. Seit wann ist dieser Mehrkostenaufwand für den Altmarkt bekannt?

Oberbürgermeister: Hinweis auf den Umbau der Brüderstraße und der Kalkstraße zum Altmarkt sowie Kosten der Ertüchtigung der Umleitungen. Diese Kosten waren nicht Bestandteil des Betrages des Wettbewerbs. Tatsache ist, dass die Archäologie erheblich teurer geworden ist.

Herr Immisch: Die Kostenschätzung vor dem FM-Antrag und dem städtebaulichen Wettbewerb erfolgte durch die Verwaltung nach m²-Fläche nach Vergleichswerten im Pflasterbereich. Erst mit der Planung nach dem Wettbewerbszuschlag beginnen in solchen Fällen die Planungen und damit erst dann die Baugrunduntersuchungen und die Maßgaben für die archäologischen Grabungen. Erst im Vorfeld der Ausschreibung wurde, um Nachträge weitestgehend auszuschließen, der Baugrund umfassend untersucht. Die dem SR bekannte Vergleichszahl konnte das nicht berücksichtigen. Das ist aber nicht dem Architekten bzw. Planer zuzurechnen, das wäre im Ergebnis bei allen Planern so gekommen.

Hieraus und auch aus den Forderungen des LDA zu umfangreicheren archäologischen Untersuchungen sowie der Einbeziehung der notwendigen Umgestaltung der Randbereiche (nicht Bestandteil des Wettbewerbes) wie z.B. Einmündung Brüderstraße, ergab sich bereits im Vorfeld der Ausschreibung die zu erwartende Kostenerhöhung während der Ausführungsplanung. Die derzeit angezeigten Nachträge gegenüber der Planungen und Kostenberechnungen des Planungsbüros belaufen sich z.Z. auf  27 T€.

 

Frau Späte: Anfrage zu Luthergasse 6 – Neumarkt 1? Luthergasse 6 erfolgt der Abriss – was wird mit dem Neumarkt 1?

Oberbürgermeister: Der Neumarkt 1 wird gesichert - mit Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen.

 

Herr Heller: Mehrkosten Altmarkt! Warum wurden keine Vorerkundungen (Baugrundgutachten) zum Altmarkt durchgeführt?

 

Herr Dr. Kunze:

Vorschlag: Gegenüberstellung Kosten Altmarkt (Schätzung der Verwaltung) – was ist mit der Planung durch das Planungsbüro dazugekommen? Ausreichung der Aufstellung im Stadtrat am 30.01.2013 – V: FB Technisches Zeitz

 

Herr Schröder: In wieweit hätte der Planer bei der  Erstellung seiner Planungsunterlagen diese Dinge bezgl. des Baugrundes erfassen müssen oder wurde dies übersehen? Vorschlag: Stellungnahme des zuständigen Planers

Oberbürgermeister: Als der Planer die Kostenermittlungen durchführte, wurden die Ermittlungen zum Baugrund realisiert. Er weist auf den Vorschlag hin, zum STR die Gegenüberstellung Kosten Altmarkt Vorplanung – Kostenstand aktuell vorzulegen.

 

 

Frau Späte:

Franziskanerklosterkirche – Begründung S. 2 unten!

Es geht um die Teile, welche nicht durch die Grundschule genutzt werden. Diese sollen durch Planung jetzt fortgeführt werden. Dafür sind noch keine Städtebaufördermittel in Aussicht.

Der Kulturstaatsminister, Herr Neumann, hat in seinem HH einen Aufwuchs der Städtebaufördermittel im Rahmen der Lutherdekade bekommen. Diese Mittel sind komulierbar. Diese Mittel werden dann beantragt, wenn es begründet ist, dass das Objekt in der Lutherdekade eine Rolle spielt.

Aufforderung an den Oberbürgermeister, diese Mittel zu beantragen.

 

Oberbürgermeister: Diese Hinweise wurden bereits aufgegriffen und die notwendige Vorplanung wird durch Frau Bräu jetzt in Auftrag gegeben.

 

Herr Schröder:

Hinweis auf Gebäudekomplex im Schloss Moritzburg – hier die Gebäude gegenüber dem Dom. Der Bauzustand dieser Gebäude ist sehr schlecht. In den Gebäuden befindet sich eine Heizungsanlage – Veränderungen sind dringend erforderlich:

 

Herr Immisch: Im HH-Entwurf 2013 werden Mittel zur Dachsanierung eingestellt. Vom Bauzustand her, müsste der gesamte Komplex abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Umsetzung scheiterte bis heute an einer entsprechenden Nutzung des möglichen Neubaus.

 

Nach weiterer umfassender Diskussion wurde über die Vorlage inkl. der ausgereichten Ergänzung und des Austauschblattes abgestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016.

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahme-Kosten-Plänen, Stand 05.12.2012, ist der Hauptausschuss zu informieren.

Abstimmungsergebnis (unter Berücksichtigung des Ergänzungsblattes):

Abstimmungsergebnis (unter Berücksichtigung des Ergänzungsblattes):

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0