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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 09.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0961/13 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalt und Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Oberbürgermeister:

Oberbürgermeister:

Der Haushaltssatzung 2013 wurden einige grundlegende Prämissen zugrunde gelegt. Das sind veränderte Zuweisungen vom Land, das ist eine veränderte Kreisumlage und im Jahr 2014 werden Förderprogramme auslaufen, welche danach auch nicht mehr verschoben werden können. Im investiven Bereich gibt es einige Eckpunkte wie die Baumaßnahmen, die fortgesetzt werden, den Einstieg in Baumaßnahmen gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Abwasser hinsichtlich der Kanaltrennsysteme in der Schützenstraße und Tröglitzer Straße. Ebenso in Vorbereitung ist die Weißenfelser Straße. Dazu will die Stadt Zeitz einen Kreditantrag stellen.

Wir haben im Ergebnisplan einen Überschuss erzielt (1.900 Euro). Aber alles, was in diesem Plan zu berücksichtigen ist, wurde berücksichtigt. Wir haben in der zulässigen Weise die Überschüsse des Vorjahres mit in die Bilanz eingearbeitet. Im Jahr 2012 gab es einen Gesamtüberschuss von ca. 1,3 Mio. Euro. Davon waren liquide Mittel ca. 900 TEuro. Diese Mittel wurden dem Haushalt 2013 zugeführt.

In 2013 wurden vor allem auch noch einmal die Gebietsänderungsverträge angeschaut. In diesem Jahr wurden einige Maßnahmen mehr aus den Ortsteilen aufgenommen, um sie nicht in den Zeitraum zu verschieben, der nach Ablauf der Gebietsänderungsverträge fällt.

Nach Aufforderung der Kommunalaufsichtsbehörde in den letzten Jahren ist die Stadt Zeitz hinsichtlich beitragspflichtiger Maßnahmen im Straßenbau berechtigt und auch verpflichtet, Vorauszahlungen auf Ausbaubeiträge zu erheben. Das Sachgebiet Gebühren und Beiträge wird dazu personellen Änderungen unterliegen, um in der Lage zu sein, diese Bescheide erstellen zu können.

 

Am heutigen Tag fand ein Vorabgespräch bei der Kommunalaufsichtsbehörde mit Frau Hartmann und Frau Kasten statt. Teilnehmer der Stadtverwaltung Zeitz waren Frau Schürmann, Frau Lippert, Herr Flammiger und der Oberbürgermeister. Hier wurden die Haushaltsansätze vorgestellt. In einigen formalen Ansätzen konnte im Rahmen der eingeführten Doppik bereits dahingehend zugestimmt werden, da der Gesetzgeber dies so vorsieht bzw. keine Schranken setzte. Eine Kreditermächtigung bis zur Grenze der Nettoneuverschuldung kann beantragt werden. Diese Grenze liegt bei 784 TEuro. Aus der Sicht von STARK II wäre das von Bedeutung. Schwierigkeiten gibt es bei der Finanzierung der STARK III – Vorhaben (2 Sekundarschulen, 2 Kindereinrichtungen). Hier geht die Bearbeitung auf Landesebene derzeit nicht weiter. Dazu braucht die Stadt Zeitz so schnell wie möglich einen beschlossenen Haushalt. Dies war auch mit ein Grund, die Haushaltsplanberatungen vorzuziehen. Denn noch in diesem Jahr muss bei STARK II – Vorhaben Fristbindungen vorgegeben sind, wo Verwendungen noch zu großen Teilen erfolgen müssen.

 

Der erste doppische Haushaltsplan ist ein Plan des Kompromisses. Der vorliegende Haushaltsplan wurde heute der Kommunalaufsichtsbehörde übergeben mit der Bitte um Vorabprüfung. Bei auftretenden Problemen ist die Kommunikation zwischen Frau Lippert und Frau Kasten mit Zustimmung von Frau Hartmann besprochen.

 

Die Stadt arbeitet momentan an der Eröffnungsbilanz. Die Abgabe der Bilanz an das Rechnungsprüfungsamt zum 30.06.2013 ist nicht möglich. Begründung hierfür sind Probleme bei den Bewertungsrichtlinien, dazu müssen mit der Kommunalaufsichtsbehörde Einzelgespräche geführt werden. Im gegenwärtigen Bestand befindet sich zum Beispiel die A.-M.-Bach-Straße 22 (ehemals Kinderkombination Matroschka). Mittelfristig gibt es hier keinen Nutzungszweck. Nach der Bewertungsrichtlinie des Finanzministeriums liegt eine Sachwertermittlung von über 800 TEuro vor. Nach der Energieeinsparverordnung wurde ermittelt, dass hier ein höherer Aufwand entsteht, als der Sachwert. Darüber hinaus liegt ein Angebot in Höhe von 65 TEuro eines potentiellen Erwerbers vor. Bei Abwertungen bedarf es der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Dies ist bis zum 30.06.2013 aufgrund der Vielzahl der Objekte nicht möglich. Dennoch soll noch in diesem Jahr eine saubere und im Nachgang nicht zu korrigierende Eröffnungsbilanz vorgelegt werden.

 

Frau Lippert:

Wie der Oberbürgermeister eingangs bereits erwähnte, liegt ein ausgeglichener Ergebnishaushalt vor. Der §  24 Gemeindehaushaltsverordnung besagt, ein ausgeglichener Ergebnishaushalt ist Voraussetzung für einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan.

Dabei müssen die Abschreibungen nicht mit erwirtschaftet werden.

Im vorliegenden Ergebnishaushalt wurden aber außer den gesamten Aufwendungen und Erträgen auch die Abschreibungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro mit erwirtschaft.

Damit belaufen sich die Erträge auf rund 46,8 Mio. Euro, darunter dominieren eindeutig die Steuereinnahmen mit 18,8 Mio. Euro. Diese eigenen Erträge werden ergänzt durch die Erträge aus Landeszuweisungen. Zukünftig werden diese Einnahmen mehr und mehr verringert. In 2013 liegen die allgemeinen Finanzzuweisungen bei 9,4 Mio. Euro. In 2016 werden dies noch 4,0 Mio. Euro sein.

 

Die Erträge werden sich soweit reduzieren, dass kein Ausgleich mehr vorgenommen werden kann – bereits schon ab 2014. Die Aufwendungen werden nicht höher, sondern die Erträge aus den Zuweisungen verringern sich.

 

Der Ergebnisplan ist in etwa vergleichbar mit einem Verwaltungshaushalt zuzüglich Abschreibungen und Rückstellungen für Altersteilzeit.

 

Problemkind ist der Finanzhaushalt. Es wurden keine Haushaltsausgabereste für Investitionsmaßnahmen gebildet. Das bedeutet, alle begonnenen Maßnahmen müssen in 2013 neu eingestellt / neu finanziert werden. Es stehen Einzahlungen aus Investitionen in Höhe von 7,6 Mio. zu Ausgaben von 10,3 Mio. Euro. Im vorläufigen Rechnungsergebnis gibt es einen kassenmäßigen Überschuss von 900 TEuro, der zum einen zur Deckung dieser Investitionsauszahlungen benutzt wird, haben aber letztendlich noch ein Defizit von 1,7 Mio. Euro.

Dieses Defizit muss finanziert werden. Hier ist es sinnvoll, einen Investitionskredit zu beantragen. Die Genehmigung ist offen.

 

 

Herr Hedrich kommt 17.45 Uhr zur Sitzung. Damit sind 7 Stadträte anwesend.

 

 

Herr Hörig:

1.      Wie stellt sich der Oberbürgermeister vor, die Kürzungen durch das FAG auszugleichen?

2.      Was ist der Unterschied zwischen Geldverbrauch und Ressourcenendverbrauch?

 

Frau Lippert zu 2:

Es gibt den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Das Ergebnis des Ergebnishaushalts wird am Ende in der Bilanz gegen die Ressourcen gebucht. Der Finanzhaushalt beinhaltet den Geldfluss im Haushalt. Dieser wird am Ende in der Bilanz gegen die liquiden Mittel gebucht.

 

Herr Hörig zum Vorbericht Seite 2:

Die Erläuterungen unter Punkt 3 „Rahmenbedingungen zur Planung 2013“ widersprechen sich bezüglich des positiven Ist-Zustandes und der Prognosen für die kommenden Jahre.

 

Frau Lippert:

Es geht um den Haushaltsplan 2013. Der Ergebnisplan ist ausgeglichen und ermöglicht einen sehr soliden Start in die Doppik. Aber, in der Hauptsache durch die geringeren Landeszuweisungen bis 2016 werden die Ergebnishaushalte zukünftig nicht mehr ausgeglichen sein. Das bedeutet den Beginn einer erneuten Konsolidierung.

 

Herr Hörig:

Gibt es Möglichkeiten, die Hebesätze bei den Steuerarten zu verändern bzw. zu erhöhen?

 

Oberbürgermeister:

Es ist nicht geplant, Satzungsbeschlüsse im Stadtrat herbeizuführen, wo die Hebesätze der Steuern verändert werden. Eine Herabsetzung ist auch nicht möglich, da sich das negativ auf die Zahlungen des Landes auswirkt (hier werden dann weitere 1,5 Mio. Euro abgezogen). In 2013 wird die Stadt Zeitz ein Konsolidierungsprogramm ab 2014 erarbeiten, Voraussetzung ist aber die Erstellung der Eröffnungsbilanz.

Die derzeitige Pro-Kopf-Verschuldung (Kernstadt) beträgt 431 Euro. Insgesamt (mit allen Ortschaften nach Gebietsänderungen) beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung 484 Euro. Damit hat die Stadt Zeitz mit die geringste Verschuldung aller Städte und Gemeinden des Landes.

 

Hinweis an die Fraktionen:

Es wurde keine Maßnahme, die in den folgenden Jahren geplant ist, auf „0“ gestellt. Sie wurden alle mit geringen Haushaltsansätzen veranschlagt, damit die Berechtigung da ist, die Maßnahmen zu beginnen.

Bitte um Beachtung.

 

Herr Hörig:

Tätigt die Stadt Zeitz Risikogeschäfte?

 

Oberbürgermeister:

Nein.

 

Frau Späte:

1.      Wie stellt sich der Stellenplan in Bezug auf die Konsolidierung 2011 dar?

2.      Ist das Sachgebiet Flächen- und Gebäudemanagement so aufgebaut, dass eine klare Aufgabenstellung vorliegt?

Im Teilhaushalt 320 gibt es einen Titel „Bewirtschaftung der baulichen Anlagen bzw. Feuerwehrhäuser“. Sind diese im Sachgebiet Flächen- und Gebäudemanagement?

 

Oberbürgermeister zu 2.:

Die Feuerwehrhäuser sind im Produkt 320 enthalten, die Gebäudebewirtschaftung liegt beim Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement.

 

Frau Späte:

Gegenfinanzierungen von Förderprogrammen werden ausdrücklich unterstützt.

 

3.      Im Teilhaushalt 400 gibt es die Punkte Ausstattung von Grundschulen mit 5.000 Euro

            und Ausstattung von Sekundarschulen mit 2.000 Euro. Was wird mit dem Geld

            bezahlt?

4.      BgA „Bäder“ – Werden bei der Aufteilung der Schlüsselzahlen die Bäder Theißen und

            Kayna in den Teilplänen mit berücksichtigt?

 

Frau Langenberg zu 3.:

Das ist eine Gesamtsumme, die erfahrungsgemäß für alle Grund- bzw. Sekundarschulen eingestellt wird (Ersatzbeschaffung an geringwertigen Ausstattungsgegenständen).

 

Oberbürgermeister zu 4.:

Zum BgA „Bäder“ werden immer Einzelrechnungen vorgelegt werden können. Es wird nicht insgesamt (öffentlich) ausgewiesen, weil Zusammenhänge mit Ausschüttungen der Stadtwerke nicht für alle Bäder steuerrechtlich besonders behandelt werden.

 

Oberbürgermeister zu 1:

Was die Frage der Personalkosten in der Entwicklung angeht sollen bis 2017 möglichst 70 VbE abgebaut werden. Das entspricht derzeit nicht der Realität, die Einsparbilanz liegt rechnerisch bei 64 VbE 2017 zu 2010. Azubis werden dabei, wenn es deren Leistungen entspricht, übernommen.

 

Herr Schröder:

Bei investiven Maßnahmen nach der Doppik sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde zu legen. Auch die Wirksamkeit des Controllings muss abgefragt werden.

 

Oberbürgermeister:

Das Controlling ist im Aufbau begriffen. Bisher war das Controlling das Rechnungsprüfungsamt. Hier geht es jetzt um ein Controlling, was steuernde Funktionen innerhalb der Verwaltung entwickelt.

Bei jeder investiven Maßnahme wird auf die Folgekosten geachtet und der Nachhaltigkeitseffekt im Blick behalten.

 

Herr Schröder wird in diesen Punkt hartnäckig bleiben und auch weiterhin zum Controlling und der Wirtschaftlichkeitsberechnung nachfragen.

 

 

Frau Späte zu Teilhaushalt 200 – Seite 1:

1. Warum ist die gleiche Summe ausgewiesen, wie im letzten Jahr? Denn diese sollte etwas

     verringert werden.

2. Wo finden sich die Aufwendungen / Erträge für die Ölmühle im Haushalt?

     (Beantwortung siehe Anlage)

 

Oberbürgermeister:

Wir befinden uns im Aufbau einer modernen und hoch zu qualifizierenden Verwaltung, ohne das die Personalreduzierungen nicht erbracht werden können. Bis 2008 beliefen sich die Gesamtkosten für Fortbildungen auf 15.000 Euro pro Jahr für die gesamte Verwaltung. Den entsprechenden Qualifikationszustand habe ich 2009 vorgefunden.

Die hochwertigen Fortbildungen sind teuer, aber sehr effektiv. Abstriche hierbei vermindern die Qualität der Aufgabenerledigung in der Verwaltung.

 

Herr Hörig:

Was sind Sonderposten?

 

Frau Lippert:

Sonderposten sind Fördermittel / Drittmittel zur Finanzierung von investiven Maßnahmen. Das ist die Investitionspauschale vom Land sowie andere Mittel.

 

Herr Hörig:

Warum ist die Bewertung des unbeweglichen Vermögens noch nicht abgeschlossen?

 

Frau Schürmann:

Eine geringe Anzahl von Einzelobjekten sowie die im Jahr 2012 im Bau befindlichen Objekte sind noch zu bewerten. Ursachen liegen in der Festlegung des Wertes eines Objektes, der auch belastbar und zur Werthaltigkeit aussagefähig ist.

 

Der Vorsitzende beendet die Diskussion.

 

Hinweis:

Die Abgabe von Anträgen der Fraktionen bitte im Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen bis zur gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Die Vorlage wird nicht beschlossen. Die Beschlussfassung wird auf den 18.04.2013 verschoben.

Der Tagesordnungspunkt wird geschlossen.

 

Einvernehmen:

Verfahren zur Vorberatung des Beschlusses nach Zuständigkeiten

Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport: Beratung des zuständigen Teilplanes

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen.

 


Beschluss:

Verfahren zur Vorberatung des Beschlusses nach Zuständigkeiten

Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport: Beratung des zuständigen Teilplanes

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen.