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Vorlage - V/STR/20/0961/13  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalt und Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Entscheidung
03.04.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
09.04.2013 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses    
Ortschaftsrat Zangenberg Entscheidung
Ortschaftsrat Kayna Entscheidung
11.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Entscheidung
15.04.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Entscheidung
22.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Entscheidung
16.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Entscheidung
16.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen abgelehnt   
Ortschaftsrat Geußnitz Entscheidung
23.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Entscheidung
24.04.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.04.2013 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Haushalt 2013 - Anlage zur Vorlage

Verfahren zur Vorberatung des Beschlusses nach Zuständigkeiten

Verfahren zur Vorberatung des Beschlusses nach Zuständigkeiten

Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport: Beratung des zuständigen Teilplanes

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 92 Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Nach § 92 GO LSA hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Zeitz.

Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

-          anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen

-          entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen

-          notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Der Haushaltsplan wird in einen Ergebnishaushalt mit Teilhaushalten und einen Finanzhaushalt mit Teilhaushalten gegliedert.

Im Zentrum der Haushaltsplanung steht künftig der Ergebnisplan. Er beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge. Gegenüber dem kameralen Rechnungssystem werden die Ressourcenverbräuche vollständig und periodengerecht erfasst.

Vollständig heißt vor allem einschließlich der bilanziellen Abschreibungen und der erst später zahlungswirksam werdenden Belastung (z. B. Aufwand für Rückstellungen für Altersteilzeit).

 

Bei der Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen sind unter den Vorgaben des NKHR Änderungen zu berücksichtigen.

Wurden unter kameralen Bedingungen noch die tatsächlichen Auszahlungen berücksichtigt, so werden nunmehr nur noch die ergebniswirksamen Aufwendungen im Ergebnisplan abgebildet. Gegenüber dem kameralen Haushalt sind hier auch Zuführungen an Rückstellungen für Altersteilzeitbeschäftigte enthalten.

 

Der Ergebnishaushalt schließt ohne Abschreibungen mit einem Überschuss in Höhe von 1.178.200 Euro ab.

 

Der Werteverlust durch die Nutzung bzw. Abnutzung von Vermögensgegenständen wird wertmäßig im Haushalt als jährlicher Aufwand für Abschreibungen dargestellt.

Die Finanzierung der vorhandenen Vermögenswerte durch Dritte ist als Sonderposten in der Eröffnungsbilanz abzubilden und wird über die Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensobjektes im Haushalt ertragswirksam aufgelöst.

 

Somit stehen den Aufwendungen für Abschreibungen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als Gegenfinanzierung gegenüber. Im Haushalt 2013 werden

 

-          die Abschreibungen in Gesamthöhe von 5.134.300 Euro

-          die Auflösung der Sonderposten in Gesamthöhe von 3.958.000 Euro

 

veranschlagt.

 

Diese, für den ersten doppischen Haushaltsplan angesetzten Zahlen basieren auf pflichtgemäßen, vorsichtigen Berechnungen und Schätzungen, die eventuellen Korrekturen bedürfen.

Einzelheiten zu wesentlichen Punkten des Haushaltsplanes können dem Vorbericht entnommen werden.

 

In seiner Eigenschaft als Finanzierungsplan ist der Haushaltsplan für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde verbindlich.

Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben; der Haushaltsplan hat demnach keine Außenwirkung (§ 93 Abs. 3 GO LSA).

 

Im Finanzhaushalt werden die zahlungswirksamen Vorgänge

-          aus der Verwaltungstätigkeit,

-          der Investitionstätigkeit und

-          der Finanzierungstätigkeit

dargestellt.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt 2013 - Anlage zur Vorlage (1674 KB)