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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/20/0961/13 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalt und Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Frau Becker macht Ausführungen zum neuen Haushalt

Frau Becker macht Ausführungen zum neuen Haushalt

- beim Doppikhaushalt geht es nicht mehr nach Einnahmen und Ausgaben sondern nach

  Wertverlust in Form von Abschreibungen;

- die Verfügungsmittel für den Ortsbürgermeister sind im Verfügungsfond des

  Oberbürgermeisters enthalten;

- Zweckausgaben der Ortschaft sind in den Sach – und Dienstleistungen eingestellt

Herr Köstler:

- der Haushaltsplan ist zur Zeit bei der Kommunalaufsicht zur Prüfung, weshalb sollen wird  

  dazu beschließen, sollten wird nicht abwarten bis er genehmigt ist;

- es gibt in unserer Ortschaft sogenannte Mischmietobjekte, diese werden nicht von der

  WBG verwaltet sondern vom Sachgebiet Gebäude – und Flächenmanagement; im

  vergangenem Jahr war die Finanzierung für den Einbau neuer Dachfenster in der Wohnung

  Schulstraße 9 nicht gesichert weil dafür kein Geld eingeplant war; ist in diesem Haushalt für

  die Beseitigung der Schimmelbildung im Treppenhaus des Wohnbereiches Schulstraße 9 in

  06711 Zeitz eingestellt?

Herr Fuckner:

- die Baumaßnahme Brücke über Maibach Weg von Wiesenstraße zum Sommerbad muss

  aus dem Haushalt der Stadt Zeitz finanziert werden, nicht aus der Rücklage von Theißen;

  wie ist das im Haushaltsplan zu erkennen?

Herr Borde:

- ich vermisse die Baumaßnahme Befestigung Randstreifen an der Landstraße nach

  Nonnewitz rechts in Richtung Stadion vor den Grundstücken Lukasek, Stingl und Dreier in

  der Hohenmölsener Straße in 06711 Zeitz; diese Baumaßnahme ist den

  Grundstücksbesitzern Stingl und dreier zugesichert wurden und in den 2009

  unterzeichneten GÄV (Anlage 2b Punkt 2)  enthalten, weil diese Grundstücke an das

  öffentliche Abwasserkanalsystem angeschlossen werden sollen; vom damaligen

  Abwasserzweckverband Maibachtal ist nur immer Hinhaltetaktik gegenüber den

  Betroffenen getätigt wurden; auch durch den Rechtsnachfolger Eigenbetrieb

  Abwasserentsorgung Stadt Zeitz, ist dazu noch Gespräch oder Schriftverkehr mit den

  beiden Grundstücksbesitzern erfolgt, diese sind immer noch im Ungewissen; seit 2010

  stimmte der Ortschaftsrat Theißen für die Einstellung dieser Maßnahme in den Haushalt

  der Stadt Zeitz, was jedoch bis heute nicht geschah; da diese Maßnahme nicht im Haushalt

  2013 eingeplant ist, kann ich diesem meine Zustimmung nicht erteilen;

Herr Beret:

- der Haushalt muss uns erst geändert vorliegen, dann kann ich  mit Ja stimmen

Beschluss:

Verfahren zur Vorberatung des Beschlusses nach Zuständigkeiten

Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport: Beratung des zuständigen Teilplanes

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  /

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt wurden